Konsistorium beschließt zudem Heiligsprechung von sieben Personen

Brandmüller, Burke und Sarah dabei: Neuer Ehrenrang für acht Kardinäle

Veröffentlicht am 03.05.2021 um 15:56 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Walter Brandmüller, Raymond Leo Burke, Robert Sarah und Kurt Koch: Sie gehören zu den acht Kardinälen, denen Papst Franziskus einen neuen Rang verliehen hat. Auch in Sachen Heiligsprechungen gibt es Neuigkeiten aus dem Vatikan.

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Papst Franziskus hat acht Kardinälen den Rang eines Kardinalpriesters verliehen. Laut einer Mitteilung des Vatikan nach einem Konsistorium am Montag im Apostolischen Palast sind dies folgende Geistliche: Kurt Koch (71), Walter Brandmüller (92), Angelo Amato (82), Robert Sarah (75), Francesco Monterisi (86), Raymond Leo Burke (72), Mauro Piacenza (76), und Gianfranco Ravasi (78). Kardinaldiakone, -priester und -bischöfe sind reine Ehrenränge; sie gehen zurück auf frühere Aufgaben der Kardinäle als Geistliche in der Diözese des Papstes als Bischof von Rom.

Der Schweizer Kardinal Koch ist Präsident des Päpstlichen Ökumenerates, der Italiener Angelo Amato leitete bis September 2018 die Heiligsprechungskongregation. Der aus Guinea stammende Robert Sarah war bis Ende Februar dieses Jahres Leiter der Gottesdienstkongregation, der Italiener Francesco Monterisi bis 2012 Erzpriester an der Basilika Sankt Paul vor den Mauern.

Keine zusätzlichen Rechte

US-Kardinal Raymond Leo Burke war bis 2014 Präfekt der Apostolischen Signatur, des höchsten Gerichts der römischen Kurie. Walter Brandmüller war bis 2009 Präsident der Päpstlichen Historikerkommission, der Italiener Gianfranco Ravasi ist Präsident des Päpstlichen Kulturrats, sein Landsmann Mauro Piacenza Leiter der Verwaltungsbehörde der Apostolischen Pönitentiarie.

Mit Ernennung zum Kardinalpriester sind für die acht Geistlichen, die alle Bischöfe sind, keine zusätzlichen Rechte verbunden. Auch ihr Recht zur Wahl eines Papstes ändert sich nicht; dieses endet weiterhin mit Erreichen der Altersgrenze von 80 Jahren. Von den aktuell lebenden 223 Kardinälen haben 13 den Rang eines Kardinalbischofs, drei eines Kardinalbischofs-Patriarchen einer Ostkirche, 176 sind Kardinalpriester und 33 Kardinaldiakone. Die insgesamt zehn deutschsprachigen Kardinäle haben folgende Ehrenränge: Kardinaldiakone sind: Gerhard Ludwig Müller (73) und Karl-Josef Rauber (87). Kardinalpriester sind: Walter Brandmüller (92), Paul Josef Cordes (86), Walter Kasper (88), Kurt Koch (71), Reinhard Marx (67), Christoph Schönborn (76), Friedrich Wetter (93) und Rainer Maria Woelki (64).

Raymond Burke und Walter Brandmüller
Bild: ©picture alliance/Andrew Medichini - KNA/Francesco Pistilli (Montage: katholisch.de) (Archivbild)

Raymond Leo Burke (links) und Walter Brandmüller sind nun Kardinalpriester.

Bei dem Konsistorium beschlossen Papst Franziskus und mehrere Kardinäle außerdem, sieben Menschen heiligzusprechen. Bei der Versammlung im Apostolischen Palast ging es Vatikanangaben zufolge auch um den französischen Ordensmann und Eremiten Charles de Foucauld (1858-1916). Zu den weiteren sechs Personen zählt der südindische Konvertit und Märtyrer Lazarus (1712-1752), genannt Devasahayam, der in Kerala und Tamil Nadu verehrt wird. Diesen hatte Benedikt XVI. 2011 seliggesprochen, de Foucauld 2005.

Der in Straßburg geborene Foucauld trat als Nordafrika-Forscher 1890 zunächst in den Trappisten-Orden ein, wandte sich später aber dem Eremitenleben zu und ließ sich im westlichen Algerien nieder. Nach der Übersiedlung nach Tamanrasset im Süden, wo er vermittelnd unter den lokalen Tuareg-Völkern leben wollte, wurde er in seiner Einsiedelei ermordet. Auf Foucauld beziehen sich zahlreiche geistliche Gemeinschaften in der katholischen Kirche.

Noch keine konkreten Termine

Ebenfalls auf der Liste stehen der französische Priester und Ordensgründer Cesar de Bus (1544-1607), die italienischen Priester und Ordensgründer Luigi Maria Palazzolo (1827-1886) und Justin Maria Russolillo (1891-1955) sowie die italienischen Ordensgründerinnen Maria Francesca di Gesu (Francesca Maria Rubatto, 1844-1904) und Maria Domenica Mantovani (1862-1934). Konkrete Daten für die Heiligsprechungen gebe pandemiebedingt noch nicht, teilte der Vatikan im Anschluss an das Konsistorium mit.

Als Konsistorium bezeichnet man eine Versammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes. Das Kirchenrecht (can. 353) unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Konsistorien: Zu einem außerordentlichen Konsistorium beruft der Papst alle, zu einem ordentlichen alle oder zumindest die in Rom anwesenden Kardinäle ein. Außerdem gibt es zwei Formen von ordentlichen Konsistorien. Das am häufigsten stattfindende Konsistorium gilt "besonders feierlichen Akten", wie einer Kanonisierung (Selig- oder Heiligsprechung), der Verleihung des Palliums an Erzbischöfe oder der Kreierung neuer Kardinäle. Die zweite Form des ordentlichen Konsistoriums soll nach dem Kirchenrecht einberufen werden, damit die Kardinäle "schwerwiegende Angelegenheiten, die jedoch regelmäßiger anstehen", beraten können. (mal/KNA)