Kardinal kritisiert Gesetzentwurf gegen Homophobie als unklar
Kardinal Gualtiero Bassetti, Vorsitzender der Italienischen Bischofskonferenz, hat seine Kritik an einem Gesetzentwurf gegen Homophobie erneuert. Um homosexuelle Menschen vor homophoben Beleidigungen, Aggressionen oder Gewalt zu schützen, müsse das bestehende Gesetz nicht geändert werden, sagte Bassetti dem "Corriere della Sera" (Montag). Wenn das Parlament dies dennoch für nötig halte, müsse der Text klarer gefasst werden, so Bassetti. An diesem Montag (17. Mai) wird der Internationale Tag gegen Homophobie begangen.
Jeder Gesetzestext müsse "einfach und klar" formuliert sein, sagte der Kardinal. In seiner aktuellen Form verleite der Textentwurf aber zu "unterschiedlichen Interpretationen" und berühre Themen, "die nichts mit Homophobie, Beleidigungen oder Gewalt zu tun haben". Dies gilt laut Bassetti insbesondere für die "sogenannte 'Gender-Identität'": Eine "anthropologische Verwirrung", "die den Unterschied zwischen Mann und Frau in Frage stellt, ist für uns inakzeptabel".
"Der Unterschied von Mann und Frau existiert"
Der von mehreren Abgeordneten eingebrachte Entwurf hatte bereits im November, noch unter der Mitte-Links-Regierung von Giuseppe Conte, die Abgeordnetenkammer passiert. Unter der neuen frakionsübergreifenden Regierung Draghi stockt das nach seinem Hauptunterstützer Alessandro Zan von der linken PD benannte Projekt im Senat. Politiker der Lega und Forza Italia haben ähnliche Vorbehalte wie Kirchenvertreter.
Er leugne nicht, so Kardinal Bassetti weiter, dass es unterschiedliche Wahlmöglichkeiten gibt, "existenzielle, auch fragile Lebenssituationen" von Menschen, die "akzeptiert und angenommen" werden sollten. "Aber ein Gesetz muss Garantien und Grundwerte schützen", betonte Bassetti. "Der Unterschied von Mann und Frau existiert. Für diejenigen, die gläubig sind, kommt er von Gott. Jene, die nicht glauben, sagen stattdessen: von der Natur, aber er existiert."
Der aktuelle Gesetzentwurf stellt im Strafgesetzbuch Homophobie mit Rassismus und Hass aus religiösen Gründen gleich. Damit würden jene Passagen des Strafgesetzbuches, die bereits rassistisch, ethnisch oder religiös motivierte Diskriminierung mit Freiheitsstrafen belegen, ergänzt um die Tatbestände der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Gender, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder Behinderung. Für diejenigen, die zu homophober Diskriminierung oder Gewalt anstiften, sind bis zu vier Jahre Freiheitsstrafe vorgesehen, so wie derzeit bei rassistischer Diskriminierung. (KNA)