Prager Kardinal verliert Rechtsstreit um Theaterstücke
Zwei Theater im tschechischen Brno (Brünn) müssen sich nicht beim Prager Kardinal Dominik Duka für kontroverse Inszenierungen entschuldigen. Der Oberste Gerichtshof des Landes bestätigte laut tschechischen Medienberichten letztinstanzlich zwei vorangegangene Richterentscheidungen und wies Dukas Berufungsklage ab. Bei den Theateraufführungen, die 2018 für einen Eklat gesorgt hatten, habe es sich weder um eine Diskriminierung von Christen noch um einen Eingriff in das Recht auf Glaubensfreiheit gehandelt, so die Höchstrichter.
Duka hatte zusammen mit dem Rechtsanwalt Ronald Nemec eine Entschuldigung des Brünner Nationaltheaters und des Zentrums für experimentelles Theater gefordert, weil er sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sah. Die Klage betraf zwei Inszenierungen des kroatischen Autors und Regisseurs Oliver Frljic beim Festival "Theaterwelt Brno" im Mai 2018.
Die Performance "Verdammung" hatte Kindesmissbrauch durch Priester thematisiert und dabei unter anderem Oralsex an einer Papststatue simuliert. "Unsere Gewalt und eure Gewalt" nahm die Beziehung der westlichen Gesellschaft gegenüber der islamischen Welt aufs Korn. Für Aufsehen sorgte eine Szene, in der ein Jesus-Darsteller vom Kreuz steigt und eine Muslimin vergewaltigt. 20 Zuschauer stürmten die Bühne; die Aufführung konnte erst nach einem Polizeieinsatz zu Ende geführt werden.
Als beleidigend empfundene Szenen von Meinungsfreiheit gedeckt
Die Vorinstanzen hätten korrekt abgewogen zwischen "dem Recht auf freie Wahl der Religion und dem Recht, deshalb keinen Beleidigungen ausgesetzt zu sein, sowie dem Recht auf freie Meinungsäußerung, das auch schockierende und beunruhigende Gedanken beinhaltet", so der Oberste Gerichtshof. Beide Dramen hätten "Themen von großer gesellschaftlicher Relevanz angesprochen". Es sei also um keine "beleidigende und unversöhnliche Handlung als Selbstzweck" gegangen.
Niemand hindere Duka und Nemec daran, weiter ihren Glauben zu praktizieren und sich in der Öffentlichkeit kritisch über den Islam zu äußern. Weder der Kardinal noch sein Rechtsvertreter hätten zudem selbst die Aufführungen gesehen – was aus Sicht des Gerichts für eine "überzeugende Rolle in einer solchen Diskussion" vonnöten gewesen wäre –, sondern nur einige von den Medien kolportierte Szenen kritisiert.
Auch könne nicht angeführt werden, dass die auch bei Aufführungen in Kroatien und Polen umstrittenen Werke Frljics "alle Christen" verstört hätten. Das Gericht zitierte in diesem Zusammenhang einen Artikel des Prager Theologen und Soziologen Tomas Halik, wonach eines der Stücke auch ihm nicht gefallen habe; es sei aber "nicht das Ziel des 'Cool Theatre', zu gefallen und zu unterhalten, sondern zum Denken anzuregen". (KNA)