Anwalt: "Anfangsverdacht" gegen freigestellten Augsburger Dekan
Im Fall des wegen des Verdachts sexueller Grenzüberschreitungen freigestellten hochrangigen Geistlichen aus dem Bistum Augsburg ist nun klar, dass es sich um den Dekan von Memmingen handelt. Der Anwalt des Priesters teilte am Sonntag unter dem Titel "Freistellung des Memminger Stadtpfarrers und Dekans" mit: Grund für die Einleitung der Ermittlungen der örtlichen Staatsanwaltschaft "ist ein Anfangsverdacht strafbarer sexualbezogener Handlungen an einer einzelnen Person, bei der es sich um eine volljährige Frau handelt, die sich beim Missbrauchsbeauftragten der Diözese Rottenburg-Stuttgart gemeldet hat".
Weiter hält der Anwalt fest: "Ein Anfangsverdacht ist die geringste Stufe eines Verdachts, dem in einem Ermittlungsverfahren nachzugehen ist. Mit welchem Ergebnis das Ermittlungsverfahren enden wird, ist derzeit offen." Es gelte die Unschuldsvermutung. Die kirchlicherseits eingeleiteten Ermittlungen und die Freistellung des Dekans und Pfarrers von seinen Aufgaben beruhten auf einer zwingenden Vorgehensweise nach kirchenrechtlichen Vorschriften, ergänzte der Jurist. "Eine Aussage, ob die gegen meinen Mandanten erhobenen Vorwürfe zutreffen, kann aus dieser Vorgehensweise nicht abgeleitet werden."
"Da das Ermittlungsverfahren nicht abgeschlossen ist, sind weitergehende Informationen zum Sachverhalt derzeit nicht beabsichtigt", so der Anwalt.
Team aus Geistlichen und Laien übernimmt Seelsorge vorübergehend
Vergangen Donnerstag hatte das Bistum Augsburg mitgeteilt, Bischof Bertram Meier habe einen Dekan, also den Vorsteher eines Kirchenbezirks, mit sofortiger Wirkung von seinem Amt entpflichtet und von allen Aufgaben freigestellt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom seien informiert worden, dass der Priester im Verdacht stehe, sexuelle Grenzüberschreitungen begangen zu haben. Generalvikar Harald Heinrich sagte: "Die zu Protokoll gegebenen Aussagen in diesem uns bekannt gewordenen Fall erschüttern uns zutiefst. Wir nehmen den Fall sehr ernst und werden alles daransetzen, eine durchgängige, lückenlose und transparente Aufklärung sicherzustellen."
Die Erklärung des Anwalts des Geistlichen habe der Generalvikar "zur Kenntnis genommen", heißt es in einer Pressemitteilung des Bistums am Sonntag. Jedwede Bewertung der Vorgänge obliege allerdings der ermittelnden Staatsanwaltschaft und der Glaubenskongregation in Rom. Derweil werde die Seelsorge in der Pfarreiengemeinschaft Memmingen vorübergehend von einem Team aus Geistlichen und Laien wahrgenommen, teilte das Bistum mit. Diese Entscheidung sei im Einvernehmen mit Bischof Bertram Meier getroffen und am Sonntag in allen Gottesdiensten als Mitteilung verlesen worden. Darin bittet der Generalvikar die Gläubigen um "tatkräftige Unterstützung, gegenseitige Ermutigung und vor allem Zusammenstehen", so Heinrich. "Tragen Sie die schwierige Situation bitte auch mit durch Ihr Gebet." (cbr/KNA)