Oberstes Kirchengericht neu besetzt – zwei deutsche Weihbischöfe berufen

Neue Aufgabe für Kardinal Müller im Vatikan

Veröffentlicht am 21.06.2021 um 12:52 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Kardinal Gerhard Ludwig Müller hat wieder eine Aufgabe im Vatikan: Nachdem er 2017 nicht für eine zweite Amtszeit als Präfekt der Glaubenskongregation ernannt wurde, hat ihn der Papst nun für ein neues wichtiges Amt berufen.

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Der emeritierte Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Ludwig Müller, hat von Papst Franziskus eine neue Aufgabe erhalten. Wie das Presseamt des Heiligen Stuhls am Montag mitteilte, wurde der Kurienkardinal für eine fünfjährige Amtszeit an den Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur berufen. Die Apostolische Signatur ist das höchste Vatikangericht. Neben Müller wurden auch die deutschen Weihbischöfe Christoph Hegge (Münster) und Dominicus Meier (Paderborn) an das Gericht berufen.

Insgesamt hat Papst Franziskus drei Kardinäle – den Erzbischof von Newark, Joseph William Tobin, den Erzpriester der Basilika St. Paul vor den Mauern, James Michael Harvey, und den Generalsekretär der Bischofssynode Mario Grech –, zwei Erzbischöfe und sechs Bischöfe für eine jeweils fünfjährige Amtszeit zu Richtern an der Apostolischen Signatur ernannt.

Erfahrene Kirchenrechtler berufen

Hegge war bereits von 1997 bis 1999 als Promotor iustitiae (Kirchenanwalt) am Bischöflichen Offizialat in Münster tätig und promovierte an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Kirchenrecht. Der Benediktiner und Altabt von Königsmünster Meier wurde nach langjähriger Tätigkeit als Richter am Paderborner Offizialat und Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar 2013 Offizial des Erzbistums Paderborn.

Kardinal Müller war von 2012 bis 2017 Präfekt der Glaubenskongregation. Als Bischof von Regensburg war er 2007 Partei in einem Verfahren vor der Apostolischen Signatur, die die Rechtmäßigkeit seiner umstrittenen Reform der diözesanen Räte endgültig festgestellt hatte. Zuvor hatte bereits die Kleruskongregation gegen die Laienvertreter entschieden, die sich mit einem "hierarchischen Rekurs" gegen die Entscheidung des Bischofs gewandt hatten, die Dekanatsräte und den Diözesanrat zugunsten neuer Strukturen abzuschaffen.

Zu den Aufgaben der Apostolischen Signatur gehört die Überprüfung von Entscheidungen der Römischen Rota, des zweithöchsten Kirchengerichts, und Verwaltungsstreitsachen. Seit 2014 wird es durch den Kardinalpräfekten Dominique Mamberti geleitet. (fxn)