Fake News und ein diverses Kardinalskollegium

Eine Konklave-Reform muss tiefer gehen – das lehrt die Geschichte

Veröffentlicht am 09.08.2021 um 00:01 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Der Papst kommt ins Krankenhaus – und die Diskussion über das nächste Konklave ist eröffnet. Der Münsteraner Kirchenhistoriker Hubert Wolf wirft in seinem Gastbeitrag einen Blick in die Geschichte, um in einer Zeit von Diversität und Fake News eine sichere und dauerhafte Wahl zu ermöglichen.

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Sobald der regierende Papst erste Anzeichen von Schwäche zeigt, wird in der Öffentlichkeit selbstredend sofort grundsätzlich über dessen angeblich oder tatsächlich schon seit längerem angeschlagene Gesundheit diskutiert und nebenher auch gleich über geeignete und weniger geeignete Nachfolger spekuliert. Muss der Pontifex sich sogar ins Krankenhaus begeben, taucht umgehend das Thema eines bald bevorstehenden Konklaves in den Schlagzeilen auf. Ist darüber hinaus auch noch ein operativer Eingriff nötig und dauert der Klinikaufenthalt etwas länger als geplant, wird gleich besorgt – zumindest wird die Sorge um den Gesundheitszustand des Papstes gerne vorgegeben – gefragt, ob die bislang für eine möglicherweise notwendig werdende Neuwahl des Stellvertreters Jesu Christi auf Erden getroffenen Regelungen wirklich ausreichen oder ob nicht grundsätzliche Neuregelungen notwendig sind.

Dementsprechend werden mehr oder weniger umfangreiche Reformen der Papstwahl gefordert und entsprechende Vorschläge gemacht. Seit es Massenmedien gibt, verkauft sich das Thema "Geheimnisse der Papstwahl" besonders gut. Das ist geradezu zu einem feststehenden Ritual mit stets wiederkehrenden Elementen geworden, bezeichnenderweise zu einem Ritual über das am meisten aufgeladene und über zwei Jahrtausende ausgeklügelte Ritual der Welt: das Konklave oder allgemeiner die Papstwahl. Schließlich wird dabei kein geringerer als der Stellvertreter Jesu Christi auf Erden bestimmt, der mit den Worten des Verkündigungsengels aus dem Weihnachtsevangelium den Gläubigen vorgestellt wird: Annuntio vobis gaudium magnum: Habemus Papam. Ich verkündige Euch eine große Freude: Wir haben einen Papst.

Bild: ©KNA/Vatican Media/Romano Siciliani

Papst Franziskus musste zur Behandlung in die römische Gemelli-Klinik.

Es verwundert daher nicht, dass das Thema Konklave gerade jetzt wieder auf die Agenda gesetzt und in den Medien diskutiert wird. In den letzten Monaten wurden die körperlichen Gebrechen bei Papst Franziskus, vor allem die Probleme beim Gehen, immer mehr sichtbar. Dann wurde der Papst auch noch in die römische Gemelli-Klinik eingeliefert. Er musste sich einer Darmoperation unterziehen und einige Tage im Krankenhaus bleiben. Franziskus müsse seine Nachfolge regeln und sein Haus bestellen, hieß es von verschiedenen Seiten.

Der italienische Papsthistoriker Alberto Melloni forderte den Pontifex sogar ausdrücklich dazu auf, die geltende Konklave-Ordnung Johannes Pauls II. aus dem Jahr 1996 gründlich zu überarbeiten und den neuen Umständen anzupassen. Er dürfe damit nicht mehr länger warten. Durch die starke Internationalisierung des Kardinalskollegiums, die Franziskus durch seine Ernennungspolitik vorangetrieben habe, sei die Einigung im Konklave auf einen neuen Pontifex viel schwieriger geworden als früher, besonders, weil die meisten der neuen Eminenzen ihre Kollegen so gut wie kaum persönlich kennen würden. Melloni befürchtet deshalb nicht zuletzt ein zunehmendes "Vetorecht" rechter sozialer Netzwerke vor allem aus traditionalistischen Kreisen des US-amerikanischen Katholizismus, die das Ergebnis eines Konklaves, das einen "liberalen" Papst erbringe, nach dem Vorbild Donald Trumps grundsätzlich infrage stellen würden. Dazu kommen eine ganze Anzahl weiterer aktueller Probleme, die sich vor allem aus möglichen Vorwürfen wegen sexuellen Missbrauchs und anderer strafrechtlichen Anklagen gegen Kardinäle – etwa im Kontext des vatikanischen Finanzskandals – ergeben könnten. Eine entscheidende Frage lautet in diesem Zusammenhang, ob die inkriminierten Eminenzen ihr aktives und passives Wahlrecht verlieren oder nicht. Die Gültigkeit der Papstwahl und ihre mögliche Bestreitung hängt entscheidend davon ab.

Vorsicht vor Beeinflussung

Alberto Melloni macht denn auch Vorschläge, die Franziskus in seiner Konklave-Reform berücksichtigen sollte. So sollen sich alle Eminenzen sofort nach ihrem Eintreffen in Rom in strikte Klausur begeben und sich nicht erst zum eigentlichen Konklavebeginn abschotten. Die Möglichkeiten einer öffentlichen oder medialen Beeinflussung der Papstwähler soll dadurch minimiert werden. Auch soll es während der ersten Konklavetage nur einen Wahlgang anstatt der bisher vorgesehenen vier geben, um den Kardinälen zwischen den Wahlgängen mehr Zeit zum Kennenlernen und Austausch zu geben. Schließlich soll dem gewählten Papst mehr Zeit zur Annahme der Wahl eingeräumt werden, damit er mögliche dunkle Seiten seiner eigenen Biographie vor diesem Schritt gründlich durchdenken könne und nicht wegen nachgewiesenem sexuellen Missbrauch hinterher zurücktreten oder nach Kölner Vorbild zum Schaden der Kirche an seinem Stuhl kleben muss.

Hubert Wolf in der Diözesanbibliothek in Münster
Bild: ©KNA/Andreas Kühlken

Hubert Wolf ist Professor für Mittlere und Neuere Kirchengeschichte in Münster.

Diese Vorschläge sind allesamt durchaus bedenkenswert, greifen aber im Grunde zu kurz, weil sie die entscheidenden Probleme nicht angehen. Die erste Frage, die dringend geklärt werden müsste, ist indes keine des künftigen Konklaves, sondern des gegenwärtigen Papstes. Es geht um das heikle Thema einer päpstlichen Generalvollmacht oder entsprechenden Patientenverfügung. Denn was wäre geschehen, wenn Franziskus nach seiner Operation ins Koma gefallen und daraus über Monate und Jahre nicht wiedererwacht wäre? Niemand in der Kirche hätte nach geltendem Kirchenrecht den offensichtlich amtsunfähigen Papst für nicht mehr geschäftsfähig erklären, geschweige denn, den Stuhl Petri für vakant erklären können, um eine Neuwahl zu ermöglichen. "Sancta Sedis a nemine judicetur", der Heilige Stuhl kann von niemandem gerichtet werden, heißt der eherne Grundsatz.

Eine solche Hängepartie würde zu einer wirklichen Krise der katholischen Kirche führen. Niemand wüsste mehr, wer das Sagen hat und wer nicht. Hier schlüge wirklich die Stunde katholischer Verschwörungstheoretiker und Verquerdenker. Franziskus sollte hier wirklich rasch und eindeutig klären, wer, in welchem Verfahren und unter Vorliegen welcher Kriterien einen Papst für amtsunfähig erklären kann oder sogar muss. Das sollte in einem allgemeinen Gesetz und nicht in einer privaten Einzelfallverfügung für ihn persönlich geschehen. Das würde aber den Stellvertreter Jesu Christi dem Urteil von Ärzten und Kardinälen oder einem ökumenischen Konzil unterwerfen. Auch das gab es in der Geschichte der Kirche schon. Nicht unbedingt zu ihrem Schaden, wie das Konstanzer Konzil gezeigt hat, das drei Päpste absetzte und mit der Wahl Martins V. 1417 die Einheit der Kirche nach bald vier Jahrzehnten wiederherstellte. Diese Reform ist wirklich unaufschiebbar.

Ein hohes Quorum für hohe Akzeptanz

Zweitens sollte die alte Zwei-Drittel-Mehrheit für eine gültige Papstwahl, die von 1179 bis zur Wahl Benedikts XVI. galt, in vollem Umfang wiederhergestellt werden. Sie garantierte in der Regel die allgemeine Akzeptanz des mit diesem hohen Quorum gewählten Kandidaten und ließ Verschwörungstheoretiker ins Leere laufen. Johannes Paul II. hatte dagegen in seiner Papstwahlordnung von 1996 festgelegt, dass die Kardinäle nach elf Tagen und 34 erfolglosen Wahlgängen beschließen können, den Papst ab dem 35. Wahlgang nur noch mit absoluter Mehrheit zu wählen.

Benedikt XVI. hat diesen Irrweg 2007 zwar teilweise wieder zurückgenommen, aber eine äußerst problematische und kaum praktikable Lösung gefunden, indem er festlegte, dass es im 35. Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden am besten platzierten Bewerbern geben soll, die in diesem letzten Urnengang das aktive Wahlrecht verlieren. Für die Wahl selbst soll aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig sein. Was passieren soll, wenn diese in der Stichwahl nicht erreicht wird, ist nicht geregelt. Eine unendliche Reihe von Stichwahlen wäre die Folge, das Verfahren endete in einer Sackgasse. Die Aufstellung eines Kompromisskandidaten, auf den man sich schließlich einigen könnte, ist nicht mehr möglich. Die uneingeschränkte Zwei-Drittel-Mehrheit entzieht allen Spekulationen den Grund und gibt dem Gewählten gerade in Zeiten von Verschwörungstheorien und Fake News eine sehr hohe Legitimität. Deshalb sollte Franziskus dringend zu dieser bewährten Regelung zurückkehren.

Johannes Paul II. hat 1996 historisch bewährte Modi der Papstwahl einfach ersatzlos gestrichen. Insbesondere die Inspirationswahl und die Kompromiss-Wahl sind verboten. Nur noch die Skrutinalwahl, also die geheime Abstimmung mit Stimmzettel, ist erlaubt. Eine Wahl durch einmütiges Hervorbrechen des Heiligen Geistes per Akklamation hielt der polnische Papst offenkundig für unmöglich. Und gerade bei einem zunehmend inhomogenen Wahlgremium, als das Melloni und andere Vaticanisti das von Franziskus internationalisierte Kardinalskollegium ansehen, wäre – und das ist das dritte Thema – der alte Modus der Kompromisswahl ein äußerst erfolgversprechendes Modell.

Bild: ©KNA

Hat "historisch bewährte Modi der Papstwahl einfach ersatzlos gestrichen", schreibt Hubert Wolf: Papst Johannes Paul II. nach seiner Wahl 1978.

Denn wenn die Papstwahl auf das Kardinalskollegium beschränkt bleiben und nicht auf ein Konzil oder die Bischofssynode übertragen werden soll, dann muss dieses in der Tat immer mehr die katholische Weltkirche und immer weniger die europäische oder gar nur die italienische Kirche repräsentieren. Eine größere Diversität oder Katholizität (im Wortsinn) ist die natürliche und gewünschte Folge. Wenn sich deshalb eine Papstwahl als schwierig erweisen sollte, könnte man auf das in früheren Jahrhunderten oft mit Erfolg praktizierte Modell per compromissum zurückgreifen. Die Kardinäle wählten immer dann, wenn eine Papstwahl sich hinzog und schwierig zu werden drohte, fünf oder sieben ihrer Kollegen und übertrugen diesen das Wahlrecht. Diese sollten möglichst einmütig einen Papst wählen oder zumindest einen solchen vorschlagen, den dann das ganze Konklave formell noch per Stimmzettelwahl bestätigte. Diese Wahlform, die Johannes Paul II. ohne überzeugende Argumente ersatzlos gestrichen hat, sollte unbedingt wieder eingeführt werden.

Niklas Luhmann wurde nicht müde zu betonen, dass die Legitimität eines Gewählten durch möglichst perfektes und transparentes Verfahren gewährleistet wird. Die Geschichte des Konklaves zeigt, dass diese Legitimität der Papstwahl durch Reformen ihres Verfahrens immer wieder aufs Neue gesichert und erfolgreich zeremoniell inszeniert werden konnte.

Die drei hier vorgeschlagenen Reformen, von denen zwei in der Kirchengeschichte lange erfolgreich erprobt worden sind, könnten gerade in Zeiten wie diesen die Legitimität eines neu zu wählenden Papstes stärken und so jedes möglicherweise angemaßte Vetorecht rechter pseudokatholischer sozialer Netzwerke ins Leere laufen lassen. Dass Katholiken und Päpste nicht mehr an das Wirken des Heiligen Geistes glauben, daran wird man sich gewöhnen müssen, auch wenn die Stimmabgabe bei jeder Papstwahl unter dem Jüngsten Gericht Michelangelos in der Sixtinischen Kapelle erfolgt.

Von Hubert Wolf

Buchtipp

Hubert Wolf: Konklave. Die Geheimnisse der Papstwahl, C.H. Beck 2017