Unzufriedenheit mit Arbeitsbedingungen für Ärzte an katholischen Kliniken

Dritter Weg: Marburger Bund steigt aus Caritas-Kommission aus

Veröffentlicht am 13.09.2021 um 11:09 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Der Marburger Bund steigt aus der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas aus: Die Gewerkschaft ist unzufrieden mit den Gestaltungsmöglichkeiten. Die Arbeitsbedingungen der Ärzte will sie künftig auf eigene Faust gestalten – bis hin zum Streik.

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Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund zieht sich aus der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbands (AK) zurück. Gegenüber katholisch.de bestätigte der Sprecher des Landesverbands NRW-RLP am Montag einen Bericht in der Mitgliederzeitschrift der Gewerkschaft vom Freitag. In der 2022 beginnenden neuen Amtsperiode der AK werde der Marburger Bund keine Delegierten mehr entsenden. "Die Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder an katholischen Krankenhäusern auf diese Weise aktiv mitzugestalten, hat sich in der jetzt ablaufenden Amtsperiode der AK als rudimentär erwiesen", so die Gewerkschaft. Der Sprecher betonte, dass die Ärztevertreter künftig direkt mit den katholischen Krankenhäusern über Arbeitsbedingungen und Entlohnung verhandeln werden. Dabei schloss er auch Streiks nicht aus.

Gegenüber katholisch.de bedauerte der Sprecher der Mitarbeiterseite der AK (ak.mas), Rolf Cleophas, den Ausstieg des Marburger Bunds. "Wir haben sehr vom Fachwissen der Ärzte profitiert", würdigte Cleophas die Zusammenarbeit. Dabei habe sich aber auch gezeigt, dass die Ärztegewerkschaft sehr auf ihr Gebiet spezialisiert gewesen sei, während die AK umfassend die Belange aller Caritas-Mitarbeitenden berücksichtigen müsse.

Gewerkschaft beklagt mangelnde Gestaltungsmöglichkeiten

Der Marburger Bund bezeichnete in seiner Mitgliederzeitschrift die Möglichkeit, Arbeitsbedingungen für Ärzte mitzugestalten, als "rudimentär". Bereits zuvor hatte sich die Gewerkschaft unzufrieden mit den Entscheidungen der AK gezeigt und kritisiert, dass die Entwicklung der die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbands (AVR) nicht mit den Ärztetarifverträgen Schritt halte. 2020 beklagte der Bund eine "De-facto-Nullrunde für Ärzte".

Das Bundesarbeitsgericht hatte 2012 entschieden, dass die Kirchen ihren arbeitsrechtlichen Sonderweg, den sogenannten "Dritten Weg", beibehalten können, wenn dabei Gewerkschaften angemessen in die arbeitsrechtlichen Kommissionen einbezogen werden, in denen die Arbeitsbedingungen ohne Mittel des Arbeitskampfes ausgehandelt werden. Seit 2017 gehörten der Mitarbeiterseite der AK (ak.mas) neben 28 Vertretern aus den Diözesen auch drei Vertreter des Marburger Bunds an. Die vierjährige Amtszeit der AK endet Ende 2021. (fxn)