2,8 Millionen Euro für Missbrauch-Aufarbeitung im Erzbistum Köln
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat für Gutachter, Medienanwälte und Kommunikationsberater im Zuge der Missbrauchsaufarbeitung rund 2,8 Millionen Euro ausgegeben. Das Erzbistum Köln unter Übergangsverwalter Rolf Steinhäuser veröffentlichte am Samstag diese Zahl. An Missbrauchsopfer sei zur Anerkennung ihres Leids seit 2010 knapp 1,5 Millionen Euro gezahlt worden.
Steinhäusers Delegat und Woelkis bisheriger Generalvikar Markus Hofmann legte die Berechnung über die Aufarbeitung in den Jahren 2019 bis 2021 am Samstag dem Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat vor, wie es hieß. Danach kosteten zwei juristische Hauptgutachten 1,27 Millionen Euro. Für die erste und von Woelki nicht veröffentlichte Expertise der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) wurden 757.500 Euro gezahlt, wie die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) aus Kirchenkreisen erfuhr. Die zweite, im März vorgestellte Untersuchung der Kanzlei Gercke Wollschläger schlägt mit 516.200 Euro zu Buche.
Für die Kommunikationsberatung des in eine Vertrauenskrise geratenen Kardinals wurden laut Erzbistum 820.000 Euro aufgewendet. Weitere knapp 600.000 flossen an Anwälte, die etwa das WSW-Gutachten äußerungsrechtlich prüften. Weil sie die Expertise für methodisch fehlerhaft hielten, ließ Woelki die Veröffentlichung nicht zu und beauftragte das zweite Gutachten.
Bedauern über hohe Kosten
Über "die hohen Kosten der Aufarbeitung" bekundete Hofmann Bedauern. "Das war ein schmerzhafter und teurer Prozess." Mit der unabhängigen Untersuchung habe die Erzdiözese juristisch und publizistisch Neuland betreten und dafür Lehrgeld bezahlt. Das erste Gutachten sei auch nach eingeforderten Nachbesserungen nicht veröffentlichungsfähig. Daraus habe sich eine mediale Ausnahmesituation ergeben, die ohne externe Hilfe nicht mehr zu handhaben gewesen sei.
Die Kosten der Aufarbeitung würden aber nicht aus Kirchensteuermitteln, sondern aus dem "Fonds für Bedürfnisse des Bistums (BB-Fonds)" bezahlt, betonte Hofmann. Dieses Sondervermögen sei im Wesentlichen durch Abgaben von Klerikern aus vergangenen Jahrzehnten gebildet worden.
Auch die Leistungen zur Anerkennung des Leids für die Betroffenen sexualisierter Gewalt würden aus dem Fonds bestritten, so der Delegat. Neben den seit 2010 knapp 1,5 Millionen Euro für Betroffene hätten zudem drei Personen im Rahmen eines dienstrechtlichen Verhältnisses Rechtsberatungskosten von 43.000 Euro erstattet bekommen. Für die Ansprüche von Betroffenen habe das Erzbistum im Jahresabschluss 2020 eine Rückstellung von 6 Millionen Euro gebildet, wie es hieß. Zu Beginn des laufenden Jahres wurden die Anerkennungszahlungen aufgestockt und der Leistungsrahmen von in der Regel 5.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro erhöht.
Der Unmut über Woelki war gewachsen, nachdem er Ende Oktober 2020 bekannt gab, das WSW-Gutachten unter Verschluss zu halten. Das zweite Gutachten brachte keine Befriedung, obwohl es selbst Woelki entlastet. Papst Franziskus erklärte aber nach einer Untersuchung im Sommer, Woelki habe "große Fehler" vor allem in der Kommunikation gemacht, aber keine Verbrechen vertuschen wollen. Der Erzbischof arbeitet derzeit in einer mit dem Papst verabredeten Auszeit bis Aschermittwoch die vergangenen Monate auf. Bis dahin vertritt ihn Weihbischof Steinhäuser. (KNA)