Statt komplizierter Regeln je nach Schutzkonzept

Bistum Münster rät generell zur Maske im Gottesdienst

Veröffentlicht am 07.12.2021 um 11:47 Uhr – Lesedauer: 

Münster ‐ Singen bei 2G ohne Maske, aber mit Abstand, oder ohne Abstand mit Maske oder 3G mit Maske für Getestete, aber... Alles viel zu kompliziert: Angesichts der schwierigen Corona-Regeln rät der Münsteraner Generalvikar generell zum Mund-Nasen-Schutz.

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Der Münsteraner Generalvikar Klaus Winterkamp spricht sich dafür aus, in Gottesdiensten wieder generell Maske zu tragen. Im aktuellen Rundbrief zu den Corona-Regelungen im Bistum (Dienstag) rät er angesichts der "Unüberschaubarkeit" der verschiedenen Regeln für Gottesdienste unter 2G- und 3G-Regeln sowie aufgrund der "wachsenden Sensibilität auch der Gottesdienstfeiernden angesichts der steigenden Coronazahlen" dringend, "in allen Gottesdiensten wieder durchgängig die Maske zu tragen – auch beim Singen und unabhängig von 2G oder 3G". Mit Blick auf Kommunionhelfer rät Winterkamp dringen dazu, "nur solche Personen diesen Dienst ausüben zu lassen, die im Sinne der Coronaschutzverordnung § 2 Abs. 8 vollständig geimpft oder genesen sind".

In Nordrhein-Westfalen regeln Kirchen die Schutzregeln für Gottesdienste selbst, müssen aber ein der Verordnung des Landes vergleichbares Schutzniveau bieten. In den Gottesdiensten des Bistums Münster besteht grundsätzlich Maskenpflicht und ein gebotener Mindestabstand von 1,5 Metern, alternativ ist eine Anordnung der Sitzplätze im Schachbrettmuster zulässig. Geimpfte oder genesene Teilnehmer dürfen am Platz ohne Maske singen, für nicht Immunisierte gilt die Maskenpflicht dauerhaft. Bei Gottesdiensten nach dem 2G-Modell entfällt die generelle Maskenpflicht, Abstandsgebote gelten weiterhin, auf die jedoch bei ununterbrochenem Tragen einer medizinischen Maske verzichtet werden kann. Für Chöre und Gesangsensembles, die ohne Maske singen, gilt gemäß der nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung die 2G-Regel.

Seit Samstag gilt eine neue NRW-Corona-Schutzverordnung, die keine neuen Richtlinien für Gottesdienste enthält. "Derzeit laufen noch Gespräche mit der Staatskanzlei, ob die bisher bekannten und von uns praktizierten Rahmenbedingungen für Gottesdienste das in § 2 Abs. 7 erwähnte Schutzniveau gewährleisten", erläutert Winterkamp. Solange nichts Gegenteiliges verlautbart werde, bleibe es bei den bisherigen Regeln. Die Ordnung gilt zunächst bis zum 21. Dezember. Mit Blick auf die Sternsingeraktion zu Beginn des Neuen Jahres fordert der Generalvikar dazu auf, sie so durchzuführen, "wie es bei Ihnen vor Ort verantwortungsvoll möglich ist".

Unterschiedliche Handhabung in deutschen Bistümern

In den deutschen Bistümern gibt es unterschiedliche Vorgaben zum Infektionsschutz. Die Erzdiözese Berlin hat Sonn- und Feiertagsgottesdienste auf Geimpfte und Genesene beschränkt, für weniger stark besuchte Gottesdienste gilt 3G. Im Erzbistum Hamburg werden Gottesdienste "mindestens" nach dem 3G-Modell geregelt. In vielen Bistümern können Gemeinden entscheiden, ob sie entsprechende Zugangsregeln für Gottesdienste festlegen, im Erzbistum Freiburg dürfen keine Gottesdienste nach 2G- oder 3G-Regeln gefeiert werden.

Laut einer Umfrage des Evangelischen Pressediensts (epd) verzichtet die Mehrzahl der Bundesländer derzeit auf 2G- oder 3G-Vorschriften für Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften. Lediglich in Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es entsprechende Regelungen, in Berlin empfiehlt die Senatsverwaltung die 3G-Regel. (fxn)