Doch an Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen

Benedikt XVI. korrigiert Aussage für Münchner Missbrauchsgutachten

Veröffentlicht am 24.01.2022 um 10:40 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ An einer Münchner Ordinariatssitzung, in der es um einen Missbrauchspriester ging, wollte Benedikt XVI./Joseph Ratzinger nicht teilgenommen haben. Jetzt korrigiert er diese Aussage: Der Fehler sei aber "nicht aus böser Absicht heraus geschehen".

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Der frühere Papst Benedikt XVI. hat eine wesentliche Aussage zum Münchner Missbrauchsgutachten korrigiert. Entgegen seiner bisherigen Darstellung habe er doch an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der Fehler sei aber "nicht aus böser Absicht heraus geschehen", sondern "Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme". Dies tue ihm "sehr leid", und er bitte, dies zu entschuldigen.

Allerdings sei in der betreffenden Sitzung "über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters nicht entschieden" worden. Vielmehr habe man lediglich der Bitte entsprochen, dem Mann "während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen". Wie es zu dem Versehen kam, will Benedikt XVI. in seiner "noch ausstehenden Stellungnahme" erklären.

Gänswein: Ausführliche Stellungnahme kommt später

Eine ausführliche Stellungnahme will der frühere Papst, der von 1977 bis 1982 Erzbischof von München und Freising war, zu einem späterem Zeitpunkt abgeben, sagte sein Privatsekretär Erzbischof Georg Gänswein der KNA. Der 94-Jährige bitte um Verständnis, dass die vollständige Durchsicht des 1.900 Seiten umfassenden Gutachtens noch Zeit benötige. Die bisherige Lektüre der Ausführungen, so die Erklärung, erfülle ihn "mit Scham und Schmerz über das Leid", das den Opfern zugefügt worden sei.

In dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) heißt es, Joseph Ratzinger habe sich als Münchner Erzbischof (1977-1982) in vier Fällen fehlerhaft verhalten. Zudem bekundeten die Gutachter erhebliche Zweifel an seinen Aussagen zu einem besonders brisanten Fall eines Wiederholungstäters. Bei der betreffenden Ordinariatskonferenz im Januar 1980 ging es darum, diesen Priester aus der Diözese Essen in München aufzunehmen. In seiner ersten Stellungnahme im Rahmen der Anhörung, die im WSW-Gutachten aufgenommen wurde, hatte Benedikt XVI. bestritten, an der Sitzung teilgenommen zu haben.

Schuber mit den einzelnen Bänden des Gutachtens der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl zu Fällen von sexuellem Missbrauch im Erzbistum München und Freising
Bild: ©Sven Hoppe/dpa-POOL/KNA

Das Gutachten mit dem Titel "Sexueller Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker sowie hauptamtliche Bedienstete im Bereich der Erzdiözese München und Freising von 1945 bis 2019" wurde am 20. Januar vorgestellt.

ie katholische Reformgruppe "Maria 2.0" Benedikt auf, auf Titel und Insignien zu verzichten. Damit solle er Konsequenzen aus den Ergebnissen des Münchner Missbrauchsgutachten ziehen, erklärte die Gruppierung. Das Gutachten erschüttere die Glaubwürdigkeit des Klerus in ihren Grundfesten. Es dürfe für die Erzdiözese, aber auch für die katholische Kirche insgesamt nicht ohne Folgen bleiben.

In seiner Stellungnahme für die Anwälte zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen habe Benedikt XVI./Joseph Ratzinger sexuellen Missbrauch Minderjähriger "auf geradezu dreiste Weise" verharmlost, so die Gruppierung. "Unverzeihlich sei, was in seiner Amtszeit als Erzbischof (nicht) geschah." Mit seiner "unerträglichen Umdeutung von missbräuchlichen Handlungen" vergreife er sich an den Betroffenen und mache sie erneut zu Opfern.

Persönliche Konsequenzen aller Verantwortungsträger

Von allen anderen Verantwortungsträgern des Erzbistums, denen Fehlverhalten in Bezug auf sexuellen Missbrauch nachgewiesen worden sei, erwartet "Maria 2.0" gleichfalls persönliche Konsequenzen. "Wir sind der Meinung, dass keine dieser Personen in ihrer derzeitigen Position verbleiben kann." Es sei deshalb geboten, dass alle auf ihre Ämter, Funktionen und Ehrentitel sowie die damit verbundenen Einkünfte verzichteten.

Die Gruppe erwarte sich eine tatsächliche Verantwortungsübernahme und nicht eine "scheinheilige Verantwortungsdelegation". Nicht nur im Münchner Erzbistum, sondern überall leugneten immer noch Verantwortungsträger ihre Mitschuld an den Missbrauchstaten. Statt dessen versuchten sie, die Institution Kirche zu schützen und ihre eigene Position zu retten und hielten so an der Unmenschlichkeit des Systems der Amtskirche fest. Der bloße Austausch des Personals genügt "Maria 2.0" nicht. Dadurch würde nur das System bestätigt. Deshalb verlangt die Gruppe eine "sofortige Reform der patriarchalen, undemokratischen und intransparenten kirchlichen Machtstrukturen". (tmg/KNA)

Die Erklärung von Benedikt XVI.

In einer Stellungnahme hat der emeritierte Papst Benedikt XVI. eine wichtige Aussage seiner Einlassung aus dem Münchner Missbrauchsgutachten korrigiert. Die von seinem Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, abgegebene Stellungnahme in vollem Wortlaut:

"Seit Donnerstag Nachmittag liegt Papst emeritus Benedikt XVI. das am gleichen Tag vorgestellte Gutachten der Münchener Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl als PDF-Datei vor. Derzeit liest er aufmerksam die dort niedergelegten Ausführungen, die ihn mit Scham und Schmerz über das Leid erfüllen, das den Opfern zugefügt worden ist.

Auch wenn er um eine zügige Lektüre bemüht ist, bittet er sehr um Verständnis, dass die vollständige Durchsicht angesichts seines Alters und seiner Gesundheit, aber auch des großen Umfangs wegen noch Zeit benötigt. Zum Gutachten wird es eine Stellungnahme geben. Er möchte aber jetzt schon klarstellen, dass er, entgegen der Darstellung im Rahmen der Anhörung, an der Ordinariatssitzung am 15. Januar 1980 teilgenommen hat.

Die gegenteilige Angabe war also objektiv falsch. Er möchte betonen, dass dies nicht aus böser Absicht heraus geschehen ist, sondern Folge eines Versehens bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme war. Wie es dazu kam, wird er in der noch ausstehenden Stellungnahme erklären. Dieser Fehler tut ihm sehr leid und er bittet, diesen Fehler zu entschuldigen.

Objektiv richtig bleibt aber, dokumentiert durch die Aktenlage, die Aussage, dass in dieser Sitzung über einen seelsorgerlichen Einsatz des betreffenden Priesters nicht entschieden wurde. Vielmehr wurde lediglich der Bitte entsprochen, diesem während seiner therapeutischen Behandlung in München Unterkunft zu ermöglichen.

Benedikt XVI. ist gerade in diesen Tagen seiner früheren Erz- und Heimatdiözese nahe und ist ihr im Bemühen um Aufklärung sehr verbunden. Besonders denkt er an die Opfer, die sexuellen Mißbrauch und Gleichgültigkeit erfahren mussten."