Selbstbindung des Domkapitels beschlossen

Synodaler Weg: Mehr Mitbestimmungsrechte bei Bischofsbestellung

Veröffentlicht am 04.02.2022 um 20:36 Uhr – Lesedauer: 

Frankfurt am Main ‐ Nach dem Orientierungstext des Präsidiums und dem Grundlagentext des Macht-Forums hat die Synodalversammlung einen dritten Text beschlossen, der eine Einbindung der Gläubigen in die Bischofsbestellung vorsieht. Auch eine dritte Lesung stand im Raum.

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Künftig soll es mehr Mitbestimmungsrechte bei der Wahl katholischer Bischöfe in Deutschland geben. Die Synodalversammlung des Synodalen Wegs einigte sich darauf verbindlich am Freitagabend in Frankfurt am Main. In Zweiter Lesung votierten 177 Teilnehmer (88 Prozent) mit Ja, 24 mit Nein, 6 enthielten sich. Von den anwesenden Bischöfe stimmten 42 dafür (79 Prozent) und 11 dagegen. Damit erhielt der Text die gemäß Satzung notwendige doppelte Zweidrittelmehrheit. Daneben befürworteten über 90 Prozent der nicht-männlichen Synodalen den Reformvorschlag, deren Abstimmungsergebnis separat angezeigt wurde.

Laut dem Papier mit dem Titel "Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs" soll "das Volk Gottes insgesamt als handelndes Subjekt in Erscheinung treten". Erarbeitet werden soll eine "Musterordnung für die freiwillige Selbstbindung der jeweiligen Domkapitel bei der Bestellung von Bischöfen". Vorgesehen ist ein zusätzliches beratendes Gremium, das mit dem Domkapitel gemeinsam eine Liste geeigneter Kandidaten erstellt, die nach Rom gesandt wird.

Antrag auf dritte Lesung wurde abgelehnt

In der Debatte zeigte sich vielfach eine grundsätzliche Zustimmung zu dem Papier, zugleich gab es Unsicherheit in diversen Detailfragen. Ein Antrag, die finale Abstimmung auf eine Dritte Lesung zu verschieben, um noch Unklarheiten ausräumen zu können, fand jedoch keine Mehrheit.

Neben dem Grundlagentext des Machtforums und dem Orientierungstext des Präsidiums ist der Handlungstext zur Mitbestimmung der Gläubigen bei der Bischofswahl der dritte Reformvorschlag, der bei der dritten Synodalversammlung beschlossen und verabschiedet worden ist. (cbr/KNA)