Auch keine Maßnahmen mehr zur sexuellen Orientierung von Klerikern

Bischof Jung: Keine Disziplinarmaßnahmen mehr wegen Lebensführung

Veröffentlicht am 09.02.2022 um 17:12 Uhr – Lesedauer: 

Würzburg ‐ Auf der dritten Synodalversammlung wurden die Bischöfe bereits aufgefordert, nicht erst auf Beschlüsse zu warten, um das kirchliche Dienstrecht zu verändern. Der Würzburger Bischof Franz Jung hat jetzt einen Schritt nach vorne gemacht und eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben.

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Der Würzburger Bischof Franz Jung will den Beschlüssen des Synodalen Wegs zur Grundordnung des kirchlichen Dienstes vorgreifen und hat dazu eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben. Er werde keine arbeits- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergreifen, wenn Tatsachen über Beschäftigte der Diözese Würzburg, des diözesanen Caritasverbandes und anderer angeschlossener Rechtsträger bekannt würden, "die die persönliche Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität eines Einzelnen/einer Einzelnen betreffen; auch in den verkündigungsnahen Tätigkeiten", teilte Jung laut einer Mitteilung des Bistums am Mittwoch mit.

Weiter erklärte der Bischof: "Ich versichere ebenso, dass ich bei Klerikern hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung keine kirchen- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergreifen werde." Jung greift damit das Anliegen eines Handlungstextes des Synodalforums "Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft" auf, der bei der dritten Synodalversammlung am vergangenen Wochenende beraten und mit über 93 Prozent Zustimmung in erster Lesung angenommen wurde. Dieser Beschluss ziele darauf ab, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes so zu überarbeiten, "dass Entscheidungen für eine gesetzlich geregelte oder nicht verbotene Partnerschaftsform nicht mehr als Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten gefasst werden und entsprechend eine Einstellung in den kirchlichen Dienst nicht mehr verhindern beziehungsweise eine Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht mehr herbeiführen", erklärte Bischof Jung.

Synodale hatten an Bischöfe appelliert

Bei der Aussprache über den Handlungstext forderten mehrere Synodale die Bischöfe dazu auf, nicht erst auf eine Annahme des Textes in zweiter Lesung bei einer der kommenden Synodalversammlungen zu warten, sondern Änderungen an der kirchlichen Dienstordnung selbst vorzunehmen.

Eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts ist ebenfalls eine der Forderungen der Initiative "#OutInChurch – für eine Kirche ohne Angst". In einem Manifest forderten die über 120 Mitarbeitenden aus verschiedenen Bereichen der katholischen Kirche in Deutschland einen neuen Umgang der Kirche mit queeren Menschen und eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts, "dass ein Leben entsprechend der eigenen sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität" nicht zur Kündigung führe. Mehrere Bischöfe und Generalvikare hatten die Aktion gewürdigt und bereits angekündigt, das Arbeitsrecht in den Blick nehmen zu wollen. (cbr)