Erzbistum Hamburg empfiehlt weiter Abstand und Masken
Das Erzbistum Hamburg rät seinen Kirchengemeinden im Umgang mit der Corona-Pandemie weiter zu Vorsicht. Es empfiehlt bei Gottesdiensten die Einhaltung des Mindestabstands, auch wenn dies die Landesverordnungen nicht mehr vorsehen, wie aus am Dienstag veröffentlichten Regelungen der Diözese hervorgeht. Dies gelte auch für die Ostergottesdienste, sagte Bistumssprecher Manfred Nielen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Das Tragen von Masken ist für die Gebiete der drei Bundesländer, die zum Erzbistum gehören, jeweils unterschiedlich geregelt. So sieht die Landesverordnung in Hamburg FFP2-Masken in Gottesdiensten vor. In Mecklenburg-Vorpommern ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz angeordnet. In Schleswig-Holstein gibt es keine Maskenpflicht mehr. Das Erzbistum empfehle den Gemeinden aber dennoch das Tragen, erklärte Nielen. Das Singen sei in allen Gottesdiensten erlaubt.
Empfehlungen auch in anderen Bistümern
Zu Ostern fänden im gesamten Erzbistum fast wieder genauso viele Gottesdienste wie vor der Pandemie statt. "Es gibt allmählich eine Rückkehr zur Normalität", so der Sprecher. An Ostern 2020, kurz nach Beginn der Corona-Pandemie, waren Präsenzgottesdienste bundesweit ausgefallen. Im vergangenen Jahr gab es zum höchsten Fest der Christen teilweise wieder Gottesdienste, allerdings mit Abstand, Anmeldung, Beschränkungen der Besucherzahl und ohne Gesang. Einige Feiern wurden digital angeboten. Zum Erzbistum Hamburg gehören rund 368.000 Katholiken in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg.
Zuvor hatten bereits andere Bistümer empfohlen, auch nach dem weitgehenden Wegfall der staatlichen Vorschriften die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus vorerst aufrecht zu erhalten. So sollten in Bayern bei Gottesdiensten in Innenräumen weiter FFP2-Masken getragen werden, hieß es in einer vom Bistum Würzburg Ende vergangener Woche veröffentlichten Aufstellung. Die fünf NRW-Bistümer empfehlen Gottesdienstbesuchern die Maske ebenfalls, wenn sie singen oder keinen Abstand zu Personen aus einem fremden Haushalt halten können. (mfi/KNA)