Geistlicher soll im In- und Ausland Missbrauchstaten begangen haben

Papst entlässt Ruhestandspriester des Bistums Trier aus Klerikerstand

Veröffentlicht am 13.05.2022 um 09:22 Uhr – Lesedauer: 

Trier ‐ Es ist im Kirchenrecht die Höchststrafe für Geistliche: Der Papst hat einen Trierer Ruhestandspriester, dem wiederholter sexueller Missbrauch zur Last gelegt, aus dem Klerikerstand entlassen. Laut Bistum bat der Mann selbst darum.

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Papst Franziskus hat einen Ruhestandspriester des Bistums Trier aus dem Klerikerstand entlassen, was der Höchststrafe für Geistliche im Kirchenrecht entspricht. Dem Mann wird wiederholter sexueller Missbrauch zur Last gelegt, wie aus einer Mitteilung des Bistums Trier von Freitag hervorgeht. Er soll sowohl in Deutschland als auch als Auslandsseelsorger Missbrauchstaten begangen haben. Es habe mehrere kirchliche Untersuchungen sowie staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in dem Fall gegeben.

Der Geistliche habe nun selbst um die Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten, fügte das Bistum hinzu. Ein so bestrafter Priester darf weder klerikale Kleidung tragen noch seelsorgerisch tätig sein oder die Sakramente spenden. In akuter Todesgefahr ist ihm Letzteres jedoch erlaubt, da seine Priesterweihe nicht erlischt. Verbunden mit der Bitte waren eine Schuldanerkenntnis und der Wunsch, moralische wie finanzielle Verantwortung für die schweren Straftaten zu übernehmen.

Bereits 1994 sei der Mann von einem staatlichen Gericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, so das Bistum weiter. Anschließend sei er im Ausland eingesetzt gewesen und habe dort Ende der 1990er-Jahre erneut sexuellen Missbrauch begangen. Nach einer Selbstanzeige 2012 habe die Staatsanwaltschaft ermittelt, das Verfahren aber wegen Verjährung eingestellt.

Weitere Betroffene melden sich

Das Bistum habe anschließend in einem außergerichtlichen kirchlichen Strafverfahren 2014 die Schuld des Mannes festgestellt und ihm die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes dauerhaft untersagt. Außerdem sei ihm verboten worden, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu haben sowie das Bistum zu verlassen.

Im vergangenen Jahr hätten sich weitere Betroffene mit Vorwürfen wegen sexualisierter Gewalt gemeldet aus der Zeit zwischen den späten 1970er- bis frühen 1990er-Jahren. Die Staatsanwaltschaft habe auch die Verfahren hierzu wegen Verjährung eingestellt. Eine neue kirchenrechtliche Voruntersuchung habe im Januar 2022 mit der Feststellung des "mehrfachen, teils schweren sexuellen Missbrauchs" geendet. Bischof Stephan Ackermann habe die Glaubenskongregation in Rom über das Ergebnis informiert.

Thomas Schwartz ist Hauptgeschäftsführer von Renovabis
Bild: ©KNA/Dieter Mayr

"Sexueller Missbrauch an Minderjährigen ist ein Verbrechen, das in keiner Weise entschuldbar ist", sagt Renovabis-Hauptgeschäftsführer Thomas Schwartz. Das Hilfswerk prüft Akten in dem Trierer Fall.

Bevor der Fall dort näher habe geprüft werden können, habe der Ruhestandspriester nun um Entlassung aus dem Klerikerstand gebeten. Dieser Bitte sei mit Wirkung zum 22. April entsprochen worden. Laut Bistum hätte auch ein abgeschlossenes kirchliches Strafverfahren am Ende nicht zu einer höheren Strafe führen können. – Bischof Ackermann ist seit 2010 Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK). Am Donnerstag hatte er angekündigt, dieses Amt im Herbst abzugeben. Zugleich erklärten die Bischöfe, sie wollten den gesamten Bereich der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt neu aufstellen.

Hilfswerk Renovabis prüft Akten

katholische Osteuropa-Hilfswerk Renovabis bekannt, Akten in dem Fall zu prüfen. Der ehemalige Priester habe sich in den Gründerjahren von Renovabis nach 1993 mit Empfehlung aus seinem Heimatbistum in der Geschäftsstelle vorgestellt, teilte das Hilfswerk am Freitag in München mit.

"Die Geschäftsstelle sah damals keine Gefahr, die von diesem pädophilen Priester für schutzbefohlene Minderjährige und Jugendliche ausgehen könnte", heißt es in der Mitteilung von Renovabis. Der Mann sei zunächst einige Monate als freier Mitarbeiter ohne Vergütung von Renovabis in der Geschäftsstelle tätig gewesen, bevor er in die Ukraine wechselte, wo er weitere Minderjährige missbraucht habe. "Der Beschuldigte war dort nicht als Mitarbeiter von Renovabis oder auf Veranlassung des Werkes engagiert." Renovabis habe jedoch Projekte, die dieser vorlegte, finanziell bezuschusst.

"Sexueller Missbrauch an Minderjährigen ist ein Verbrechen, das in keiner Weise entschuldbar ist", sagte Renovabis-Hauptgeschäftsführer Thomas Schwartz. Offensichtlich hätten Kontroll- und Vorsichtsmechanismen in der frühen Zeit von Renovabis kaum beziehungsweise gar nicht funktioniert. (tmg/KNA)

13.5., 13:45 Uhr: Ergänzt um Renovabis.