Landgericht kippt erstinstanzliches Urteil

Vorwurf Volksverhetzung: Freispruch für Bremer Pastor Latzel

Veröffentlicht am 20.05.2022 um 09:23 Uhr – Lesedauer: 

Bremen ‐ Das Amtsgericht Bremen hatte Pastor Olaf Latzel für seine Aussagen über Homosexuelle im November 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt. Im Berufungsverfahren sprach ihn das Landgericht nun von dem Vorwurf frei.

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Das Bremer Landgericht hat den evangelischen Pastor Olaf Latzel vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Nach drei Verhandlungstagen schloss sich die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Hendrik Göhner am Freitag damit der Forderung der Verteidigung an und kippte das erstinstanzliche Urteil. Latzel habe nicht vorsätzlich gehandelt und habe mit seinen Worten gesellschaftliche Konzepte angegriffen, nicht konkrete Menschen, hieß es in der Urteilsbegründung. Zum Hass stachele er nicht auf. Der Theologe argumentiere von der Bibel her. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bestätigung des Schuldspruchs verlangt. (AZ: 51 NS 225 JS 26577/20, 10/21)

Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass sich der 54-jährige streng konservative Pastor der Bremer St.-Martini-Gemeinde in einem auf YouTube veröffentlichten Eheseminar homosexuellenfeindlich und volksverhetzend geäußert hat. Das Amtsgericht der Hansestadt hatte Latzel für seine Worte im November 2020 noch zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, umgewandelt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro.

Aussagen im "Eheseminar"

Im Oktober 2019 hatte Latzel in einer "biblischen Fahrschule zur Ehe" vor 30 Paaren unter anderem gesagt, Homosexualität sei eine "Degenerationsform von Gesellschaft". Der Theologe warnte vor einer "Homolobby": "Überall laufen die Verbrecher rum vom Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist teuflisch und satanisch." Eine Tonaufnahme davon war im März des Folgejahres auf dem YouTube-Kanal des Pastors zu hören.

Latzel hatte zu Beginn der Berufung betont, er habe sich gegen Homosexualität und Gender-Mainstreaming gestellt, nicht aber gegen homosexuelle Menschen. Er sehe sich an das Wort Gottes gebunden, das Homosexualität verurteile. Mehrfach hatte er sich für missverständliche Äußerungen entschuldigt: "Ich wollte und werde niemanden als Menschen diskreditieren." Das passe nicht zu seinem christlichen Menschenbild. Er sage ein "absolutes Ja zu jedem Homosexuellen".

Das nun verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Revision einlegen. Dann müsste es das Oberlandesgericht auf Rechtsfehler prüfen. (tmg/epd/KNA)