Vatikan nennt Bedingungen

Papst Franziskus gewährt Ablass zum Welttag der Großeltern

Veröffentlicht am 30.05.2022 um 13:32 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Zum Welttag der Großeltern und alten Menschen gewährt der Vatikan in diesem Jahr einen vollkommenen Ablass. Für den Nachlass zeitlicher Sündenstrafen müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

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Der Vatikan gewährt zum zweiten katholischen Welttag der Großeltern und alten Menschen am 24. Juli einen vollkommenen Ablass, also den Erlass von Strafen im Jenseits. Möglich sei dieser für alle Gläubigen, die an der Zeremonie des Papstes oder an einer der weltweit stattfindenden Veranstaltungen anlässlich des Welttages teilnehmen, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Dekret.

Weitere Möglichkeiten

Weiter könne der Ablass von denjenigen empfangen werden, die sich am 24. Juli "ausreichend Zeit für den Besuch nehmen" von alten, kranken, einsamen oder behinderten Menschen, so der Vatikan. Dies gelte auch für jene, die aus schwerwiegenden Gründen das Haus nicht verlassen können. Zur Gewährung des Ablasses gelten die "üblichen Bedingungen": Beichte, Kommunion und Gebet nach Intention des Papstes.

Der Ablass ist ein Nachlass zeitlicher Bußstrafen für die Sünden, die man gebeichtet hat und die hinsichtlich der Schuld schon vergeben sind. Entstanden aus verschiedenen Elementen des spätantiken und frühmittelalterlichen Bußwesens, stellt er eine besondere Form des Umgangs mit dem Büßer dar, die nur die katholische Kirche kennt.

Die heutige katholische Ablasslehre wurde von Papst Paul VI. 1967 festgelegt. Demnach unterscheidet die Kirche zwischen einem teilweisen und einem vollkommenen Ablass. Beide kann zu bestimmten Anlässen jeder Katholik erwerben, der die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt. (KNA)