Gebot sei dadurch noch mehr in Vergessenheit geraten

Moraltheologe kritisiert Aufhebung von Sonntagspflicht wegen Corona

Veröffentlicht am 20.06.2022 um 14:04 Uhr – Lesedauer: 

Köln ‐ Er wolle nicht verhehlen, dass er die Aussetzung des Sonntagsgebotes "für etwas übereilt gehalten" habe: Der Moraltheologe Peter Schallenberg sieht die im Zuge der Corona-Pandemie erfolgte Aufhebung der Sonntagspflicht auch im Rückblick kritisch.

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Der Moraltheologe Peter Schallenberg hat die im Zuge der Corona-Pandemie erfolgte Aufhebung der Sonntagspflicht in den deutschen Bistümern kritisiert. "Ich will nicht verhehlen, dass ich diese Aussetzung des Sonntagsgebotes für etwas übereilt gehalten habe", sagte Schallenberg am Sonntag in einem Interview bei domradio.de. Er glaube, dass die Aussetzung "etwas dazu beigetragen hat, dass die Sonntagpflicht noch mehr in Vergessenheit geriet, als sie vielleicht in den letzten 20, 30 Jahren schon geraten ist". Die Tatsache, dass einige Diözesen die Sonntagpflicht bis heute nicht wieder eingeführt hätten, zeige, dass diese "stillschweigend unter die Räder des Alltags gelangt ist".

Zugleich erklärte Schallenberg, dass der Begriff "Sonntagspflicht" eigentlich nicht sehr glücklich sei: "Alles, was zum Gebot oder gar zur Pflicht erklärt wird, ist eigentlich schon randständig und wird jetzt mit sanfter Gewalt versucht in Erinnerung zu rufen." Gleichwohl rief er dazu auf, grundsätzlich alle Anstrengungen zu unternehmen, um sonntags in eine Messe zu gehen und dafür bei einer weiteren Anfahrt auch Aspekte des Klimaschutzes zu vernachlässigen: "Ich kann auch an einem beliebigen anderen Tag in der Woche aufs Autofahren verzichten und nicht gerade an dem Tag, wo ich möglicherweise nur mit dem Auto zur Messe käme."

Die Sonntagspflicht verpflichtet alle Katholiken, an Sonntagen oder Vorabenden die heilige Messe zu besuchen. Im Gesetzbuch der katholischen Kirche (CIC) heißt es in Canon 1248: "Der Sonntag, an dem das österliche Geheimnis gefeiert wird, ist aus apostolischer Tradition in der ganzen Kirche als der gebotene ursprüngliche Feiertag zu halten." Auch für kirchliche Feiertage wie Weihnachten, Ostern, Allerheiligen sowie weitere gilt diese Regelung. Canon 1248 regelt aber auch Ausnahmen. Sie sind unter anderem dann gegeben, wenn ein Priester fehlt oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen und "die Teilnahme an einer Eucharistiefeier unmöglich ist". Dann wird "sehr empfohlen, dass die Gläubigen an einem Wortgottesdienst teilnehmen" oder dass sie sich eine entsprechende Zeit lang dem Gebet widmen. (stz)