Nordrhein-Westfalen bricht bundesweit relevantes Projekt ab

Kirchenaustritt per Mausklick kommt vorerst nicht

Veröffentlicht am 15.07.2022 um 12:34 Uhr – Lesedauer: 

Frankfurt am Main/Düsseldorf ‐ Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist das Land Nordrhein-Westfalen für die Möglichkeit zuständig, per Online-Verfahren aus der Kirche auszutreten. Daraus scheint nichts zu werden: Die Landesregierung verfolgt das Projekt nicht weiter.

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Ein Kirchenaustritt per Mausklick wird nach einer Entscheidung der nordrhein-westfälischen Landesregierung auch künftig nicht möglich sein. Laut einer Recherche der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstag) habe die Staatskanzlei das "Digitalisierungspotential" der "Leistung Kirchenaustritt" geprüft und sei zu einem abschlägigen Ergebnis gekommen. Die Entscheidung hat bundesweite Konsequenzen, da das Land Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetzes (OZG) federführend für das Themenfeld "Engagement & Hobby" zuständig ist, zu dem das "Umsetzungsprojekt Kirchenaustritt" gehört.

Unter die Digitalisierungspflicht des OZG fielen nach Angaben der Staatskanzlei nur geeignete Verwaltungsleistungen und damit nur solche, "deren Digitalisierung tatsächlich objektiv möglich ist und auch nicht aus rechtlichen Gründen ausscheidet". Rechtlich unmöglich sei die Digitalisierung dort, wo gesetzlich ein persönliches Erscheinen des Bürgers vorgeschrieben sei wie beim Kirchenaustritt. Grundsätzlich hätte das Bundesland die Möglichkeit, die Pflicht zum persönlichen Erscheinen aufzuheben. Dazu sei es aber laut OZG nicht verpflichtet. In der Folge habe die Staatskanzlei im März vorgeschlagen, die Digitalisierung der Leistung Kirchenaustritt "aufgrund der rechtlichen Unmöglichkeit" nicht mehr mit Priorität anzugehen.

Bislang sehen die Regelungen alle Bundesländer vor, dass der Kirchenaustritt persönlich vor einer staatlichen Stelle zu erfolgen hat, lediglich in Bremen kann der Austritt auch gegenüber einer kirchlichen Stelle erklärt werden. Die in NRW mitregierenden Grünen hatten in ihrem Wahlprogramm gefordert, die Kirchenaustrittsgebühr und mit dem Austritt einhergehende bürokratische Hürden abzuschaffen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen taucht das Thema Kirchenaustritt nicht auf. Im Dezember hatte die Berliner Regierungskoalition aus SPD, Grünen und Linken in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Kirchenaustrittsgesetz zu ändern, "um Austritte im Online-Verfahren zu ermöglichen". (fxn)