Bistum Trier: Hinweise für Vertuschung durch Ex-Generalvikar
Im Fall eines 1961 nach Paraguay geflohenen früheren Priesters gibt es laut Bistum Trier Hinweise auf die Vertuschung von sexuellem Missbrauch. Es bestünden "deutliche Anhaltspunkte", dass der damalige Generalvikar Peter Weins (1889-1966) Ermittlungen und ein Gerichtsverfahren habe verhindern wollen, teilte das Bistum am Mittwoch mit. Was der frühere Bischof Matthias Wehr (1892-1967) gewusst habe, lasse sich nicht sicher sagen. Der Fall ist Teil einer am Montag veröffentlichten Untersuchung zu Vertuschungs- und Missbrauchsvorwürfen rund um den früheren Bischof Emil Stehle (1926-2017).
Stehle war Geschäftsführer des katholischen Lateinamerika-Hilfswerks Adveniat und Leiter der für die Auslandseinsätze von deutschen Priestern zuständigen Koordinationsstelle "Fidei Donum". Später wurde Stehle Bischof in Ecuador. Dem Bericht zufolge hat er Priester, die in Deutschland wegen sexualisierter Gewalt strafrechtlich verfolgt wurden, dabei unterstützt, sich den Behörden zu entziehen. Auch über die Geschichte des Trierer Priesters sei er informiert gewesen und habe ihn in Lateinamerika unterstützt.
Laut dem Bericht der Kölner Rechtsanwältin Bettina Janssen kam der Mann 1961 nach Paraguay und machte dort Karriere, unter anderem als Generalvikar. In Kirchenkreisen sei bekannt gewesen, dass er sich durch die Flucht nach Paraguay einem Strafverfahren wegen sexuellem Missbrauch entzogen hatte.
Priester "aufgrund einer speziellen Intervention" nach Paraguay gekommen
Der Bericht zitiert eine Aktennotiz Stehles, der Priester sei "aufgrund einer speziellen Intervention der Diözese Trier" nach Paraguay gekommen, und es seien "alle Verhältnisse zufriedenstellend geregelt". Der Bericht gibt die Interventionsbeauftragte des Bistums Trier mit der Aussage wieder, dass der Priester sich "Ende 1959 einem Strafverfahren wegen Sittlichkeitsverbrechen an sieben Oberklassenschülern" durch Flucht entzogen habe.
Die damals mutmaßlich zuständige Staatsanwaltschaft Koblenz teilte auf Anfrage mit, keine Akten oder Daten zu dem Fall zu haben. Sollte es Informationen zu der Person gegeben haben, wären die Aufbewahrungspflichten allerdings auch abgelaufen.
Das Bistum teilte mit, den Fall aufarbeiten zu wollen. Seit Sommer 2021 befasst sich eine vom Bistum eingesetzte unabhängige Kommission damit, Missbrauch in der Diözese aufzuarbeiten. Im Herbst will sie erste Ergebnisse vorstellen. (KNA)