Polizei und Bistum bestätigen Strafanzeige

Falscher Priester aus Speyer taufte Kind in Württemberg

Veröffentlicht am 30.08.2022 um 11:34 Uhr – Lesedauer: 

Rottenburg/Aalen ‐ Die Vorwürfe gegen einen mutmaßlichen Hochstapler aus Speyer erhärten sich: Nun berichtet auch das Bistum Rottenburg-Stuttgart über den Mann – in Winnenden ist es ihm sogar gelungen, ein Kind zu taufen.

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Der Mann, vor dem das Bistum Speyer warnt, hat im Bistum Rottenburg-Stuttgart als angeblicher Priester Messen konzelebriert und sogar ein Kind getauft. Auf Anfrage von katholisch.de teilte die baden-württembergische Diözese am Dienstag mit, dass sich Sebastian W. in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) im Juli als Priester ausgegeben hat. "Er hat sogar eine Taufe gespendet und wir mussten die Familie leider informieren, dass Herr W. kein Priester ist", teilte eine Sprecherin des Bistums auf Anfrage mit. Es gebe mehrere Zeugen, die W. eindeutig identifiziert hätten. Die Kirchengemeinde habe die Vorfälle zur Anzeige gebracht. Gegenüber katholisch.de hatte W. am Wochenende alle Vorwürfe geleugnet. Für eine erneute Stellungnahme war er nicht zu erreichen.

In Winnenden soll sich W. in Soutane und Römerkragen als Priester aus dem Bistum Mainz ausgegeben haben. Das für Winnenden zuständige Polizeipräsidium Aalen bestätigte auf Anfrage, dass der Sachverhalt dort bekannt sei. "Es wurde gegen einen 22-jährigen Tatverdächtigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls, Betrugs und des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen eingeleitet", so ein Polizeisprecher.

Nach kirchlichem wie staatlichem Recht strafbar

Sowohl nach staatlichem wie nach kirchlichem Recht steht es unter Strafe, sich fälschlich als katholischer Priester auszugeben. Der unbefugte Führen von Amts- und Dienstbezeichnungen, öffentlichen Würden und das unbefugte Tragen von Amtsbekleidungen ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe belegt. Die Titel und Abzeichen von Kirchen sind dabei staatlichen gleichgestellt. Das kanonische Recht sieht für die Anmaßung eines Kirchenamts eine "gerechte Strafe" vor. Wer ohne Priesterweihe das eucharistische Opfer zu feiern versucht, zieht sich die Tatstrafe des Interdikts zu und darf damit keine Sakramente empfangen und keinen aktiven Anteil an Gottesdiensten und anderen Zeremonien haben. Je nach Schwere des Delikts können auch weitere Strafen bis hin zur Exkommunikation verhängt werden.

Das Bistum Speyer hatte Mitte August gewarnt, dass W. sich als hauptamtlicher Mitarbeiter des Bistums ausgibt und kirchliche Stellen vor jeder Zusammenarbeit dringend gewarnt. Auf Anfrage wollte sich das Bistum bis zum Abschluss des Verfahrens nicht zur Sache äußern. Die Warnung wurde später deutschlandweit ausgeweitet und um den Vorwurf ergänzt, dass W. sich zuletzt auch als Priester ausgegeben habe. Die Warnung vor "betrügerischem Verhalten" wies W. gegenüber katholisch.de als Unterstellung zurück. (fxn)