Frau spricht Hochgebet – Liturgiker: "Schwerer Missbrauch"
Dass eine Frau in der Schweiz bei einer Messe konzelebriert und das Hochgebet gesprochen hat, ist laut dem Wiener Liturgiewissenschaftler Hans-Jürgen Feulner ein "schwerer Missbrauch". "Das Sprechen des Eucharistischen Hochgebetes, das ja gleichsam den Höhepunkt der ganzen Feier bildet, ist allein dem Priester eigen", so Feulner gegenüber dem kirchlichen Portal "kath.ch" am Donnerstag. Nun müsse der Churer Bischof Joseph Bonnemain einschreiten.
Die Gemeindeleiterin Monika Schmid (65) hatte bei der Messe zu ihrer Verabschiedung in der Pfarrei St. Martin in Illnau-Effretikon das Hochgebet zur Wandlung in abgewandelter Form allein gesprochen und den Gottesdienst wie auch die restliche Wandlung mit zwei Priestern, einem Diakon und einer weiteren Frau konzelebriert. Laut Kirchenrecht ist das Sprechen des Eucharistischen Hochgebets allein dem Priester vorbehalten.
Große Bedenken bei Gültigkeit
Es sei richtig und wichtig, dass einige gläubige Laien gewisse Aufgaben bei der Feier der Eucharistie übernehmen, das sehe auch die Grundordnung des Römischen Messbuchs vor, so Feulner. "Das heißt aber nicht, wesentliche Teile des Eucharistischen Hochgebetes mitzusprechen oder gar alleine vortragen." Er habe große Bedenken bei der Gültigkeit dieser Wandlung. Es sei keine Simulation, jedoch handele es sich "eindeutig um eine nicht zulässige aktive Mitwirkung am Eucharistischen Hochgebet".
Gottesdienstteilnehmende hätten das "einklagbare Recht", dass die Vorsteher der liturgischen Feiern sich an die geltende liturgische Ordnung der Kirche hielten. "Die Liturgie ist niemals Privatbesitz von irgendjemandem, weder der Zelebranten noch der Gemeinde." Er forderte den Churer Bischof Joseph Bonnemain zum Handeln auf: Er müsse gegen alle Beteiligten dieser "schwerwiegenden Angelegenheit" einschreiten. "Das Kirchenrecht bestimmt, dass die unrechtmäßige Ausübung einer priesterlichen Aufgabe, in diesem Fall die unrechtmäßige Beteiligung am Eucharistischen Hochgebet, mit einer gerechten Strafe zu belegen ist." Wenn Bonnemain nicht einschreite, werde "so etwas unter Umständen Schule machen". Sanktionen müssten Schmid treffen, jedoch auch die Priester, denn mit dem Hauptzelebrant "ist die ganze Feier wahrscheinlich zuvor abgesprochen worden". (cph)
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