Nachfolger für Schick: BDKJ fordert Laien-Beteiligung bei Bischofswahl
Die katholische Jugend im Erzbistum Bamberg will, dass nicht nur Priester über mögliche Nachfolger von Erzbischof Ludwig Schick entscheiden. Wenn die Liste mit Kandidaten erstellt werde, sollten außer den Mitgliedern des Domkapitels auch Vertreterinnen und Vertreter der Gläubigen mit am Tisch sitzen, forderte der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Erzbistum Bamberg am Mittwoch. "Hier und jetzt zeigt sich, wie ernst es dem Klerus mit der Beschränkung der eigenen Macht und der Gewaltenteilung wirklich ist", heißt es in der Erklärung.
Die Verbandsjugend pocht auf die Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Wegs. Die Details seien hier sehr konkret geregelt. Hieran könne sich das Domkapitel orientieren. Der Vorstoß sieht vor, dass jedes Bistums ein Gremium mit Laien bildet, das ebensoviele Mitglieder wie das jeweilige Domkapitel zählt und dieses bei der Erstellung der Kandidatenliste unterstützt. Auch der am Dienstag von Papst Franziskus entpflichtete Bamberger Erzbischof Schick hatte sich für mehr Beteiligungsrechte von Laien bei der Bestellung kirchlicher Amtsträger ausgesprochen. Im Erzbistum Paderborn wurde die Laienbeteiligung bei der Bischofswahl bereits angestoßen. Ein dort neu eingerichtetes Gremium aus 14 Domkapitularen und 14 Laienvertretern kommt nach dem angenommenen Rücktrittsgesuch von Erzbischof Hans-Josef Becker nun zum ersten Mal zum Einsatz.
Bischofswahl in Bayern
Bei der Wahl eines Bischofs in Bayern muss das Domkapitel des betreffenden Bistums nach dem angenommenen Rücktritt Vorschläge für die Bischofsnachfolge zusammenstellen und über alle geheim abstimmen. Die Namensliste wird vollständig mit den Stimmergebnissen an den Papstbotschafter in Deutschland übermittelt. Dieser erarbeitet daraus Vorschläge. In den Kandidatenpool fließen außerdem Voten ein, die die anderen bayerischen Domkapitel und Bischöfe jeweils alle drei Jahre in Rom einreichen.
Entgegen der Konkordate in anderen deutschen Bistümern kann in Bayern der Papst frei entscheiden. Ein Veto einlegen kann noch die Bayerische Staatsregierung, allerdings nur bei politischen Vorbehalten gegen den Auserkorenen. In der Regel ist ihr Placet eine Formsache. Außerhalb des Freistaats bekommen die Domkapitel vom Papst eine Dreier-Liste vorgelegt, aus der sie einen Kandidaten auswählen können. Hier sollen nach Beschluss des Synodalen Wegs auch Vertreterinnen und Vertreter der Gläubigen mitentscheiden. Dazu müssten nach Auffassung von Kirchenrechtlern jedoch die jeweiligen Länderkonkordate neu verhandelt werden. (tmg/KNA)