Kritik an Satzungsänderung durch Bischöfe

Missbrauchs-Betroffenenbeirat im Osten lässt Ämter ruhen

Veröffentlicht am 17.11.2022 um 16:31 Uhr – Lesedauer: 

Berlin ‐ Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz, Katholische Militärseelsorge: Der gemeinsame Betroffenenbeirat kritisiert eine wesentliche Beschneidung seiner Mitwirkungsrechte. Grund ist eine Satzungsänderung durch die Bischöfe.

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Streit um die gemeinsame Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Berlin, den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz sowie der Katholischen Militärseelsorge: Der Betroffenenbeirat lässt die Entsendung seiner beiden Mitglieder in eine unabhängige Aufarbeitungskommission ab sofort ruhen, wie Beiratssprecher Michael Köst am Donnerstag auf Anfrage bestätigte. Zuerst hatte die sächsische "Freie Presse" darüber berichtet.

Auch könne der Beirat einer Konstituierung der Kommission zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zustimmen und widerspreche ihr "in aller Form", sagte Köst. Anlass ist eine Änderung der Satzung durch die Bischöfe. Über deren Inhalt wurde der Betroffenenbeirat nach eigenem Bekunden erst nachträglich informiert und sieht darin eine wesentliche Beschneidung seiner Mitwirkungsrechte.

Die Satzungsänderung legt fest, dass in der Kommission das Amt des oder der Vorsitzenden sowie der zwei Stellvertretenden unter anderen nicht von einem Entsandten des Betroffenenbeirats bekleidet werden kann. Dagegen sieht die Vereinbarung zwischen dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) eine solche Einschränkung nur für den Vorsitzenden vor. Nach der ursprünglichen Satzung für die drei Bistümer und die Militärseelsorge hätte ein Entsandter des Betroffenbeirats den Vorsitz übernehmen können, ebenso wie die Stellvertretung.

Köst: Nichts zum Inhalt der Änderung mitgeteilt

Die Bischöfe beschlossen die Satzungsänderung am 15. Oktober, unmittelbar nach einem Treffen mit dem Betroffenenbeirat am selben Tag, bei dem die Bischöfe laut Köst nichts zum Inhalt der Änderung mitgeteilt hatten. Vier Tage später sei der Betroffenenbeirat über die konkrete Satzungsänderung per E-Mail informiert worden.

Der Sprecher des Erzbistums Berlin, Stefan Förner, erklärte im Namen der Bistümer: "Eine Beschränkung der Mitwirkungsmöglichkeiten ist in keiner Weise mit dieser Änderung beabsichtigt." Am 18. September seien alle Mitglieder der Aufarbeitungskommission über die vorgesehene Änderung informiert worden, darunter auch die entsandten Mitglieder des Betroffenenbeirats. Laut Köst wurde nur mitgeteilt, dass eine Satzungsänderung beabsichtigt sei, nicht aber, worum es dabei inhaltlich gehe.

Die Einrichtung von unabhängigen Aufarbeitungskommissionen in den deutschen (Erz-)Bistümern geht auf eine Vereinbarung zwischen dem Unabhängigem Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, und der DBK aus dem Jahr 2020 zurück. In den meisten Bistümern haben sich inzwischen solche Kommissionen konstituiert. (KNA)

17.11., 19:35 Uhr: Korrektur im dritten Absatz.