Kardinal Ouellet wehrt sich gegen Vorwurf sexueller Belästigung
Kurienkardinal Marc Ouellet will sich gegen den Vorwurf sexueller Übergriffe vor einem kanadischen Gericht wehren. Er habe eine Klage wegen übler Nachrede vor einem Gericht in Quebec eingereicht, teilte der Präfekt der Bischofskongregation am Dienstagabend in einer persönlichen Erklärung mit. Die von der Klägerin, einer früheren Pastoralreferentin im Erzbistum Quebec, angezeigten Taten habe er niemals begangen, heißt es darin. Der Kanadier verweist darauf, dass Papst Franziskus nach einer Voruntersuchung zu dem Schluss gekommen sei, die vorgebrachten Anhaltspunkte reichten für ein kirchliches Verfahren nicht aus. Mögliches Schmerzensgeld werde er für Opfer sexuellen Missbrauchs unter der indigenen Bevölkerung Kanadas spenden.
Der 78-jährige Ouellet ist seit August von einer Missbrauchs-Sammelklage gegen das Erzbistum Quebec betroffen. Sein Name steht auf einer Liste mit 88 beschuldigten Geistlichen. Es handelt sich um eine Zivilklage von mehr als 100 Personen, die seit 1940 von Priestern und anderen Kirchenmitarbeitern sexuell missbraucht worden sein sollen – die meisten als Minderjährige. Die überwiegende Zahl der Übergriffe ereignete sich demnach in den 50er- und 60er-Jahren.
Pastoralreferentin spricht von "nicht einvernehmlichen Berührungen sexueller Art"
Eine ehemals als Pastoralreferentin tätige Frau wirft Ouellet "nicht einvernehmliche Berührungen sexueller Art" vor, wurde aus den Gerichtsdokumenten zitiert. Dies sei in den Jahren 2008 bis 2010 geschehen, als der Kanadier Erzbischof von Quebec war. Es habe sich jedes Mal "sehr unangenehm" angefühlt, sagte die Betroffene damals einem kanadischen Radiosender. Sie habe versucht, ihrem damaligen Vorgesetzten Ouellet aus dem Weg zu gehen. Erst seit 2021 wüssten die zuständigen kirchlichen Beschwerdestellen über die Vorwürfe Bescheid.
Der Vatikan teilte im August mit, keine eigene Untersuchung gegen den Kurienkardinal einzuleiten. Nach einer Voruntersuchung habe Papst Franziskus entschieden, "dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Eröffnung einer kanonischen Untersuchung wegen sexueller Nötigung von Kardinal Ouellet gegen Person F" gebe. (KNA)