BDKJ: Sexuelle Selbstbestimmung auch für Kinder
Auch Minderjährigen steht nach Worten des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) das Recht zur sexuellen Selbstbestimmung zu. "Das Recht auf Selbstbestimmung gilt nicht erst mit 14 oder 18 Jahren, sondern für alle Menschen gleichermaßen und somit auch für alle Kinder und Jugendlichen", sagte der BDKJ-Bundesvorsitzende Gregor Podschun in einer am Montag veröffentlichten Erklärung. Zuvor hatte der BDKJ-Hauptausschuss einen entsprechenden Beschluss vorgelegt.
Der Dachverband der katholischen Jugend begrüße generell das von der Bundesregierung vorangetriebene Selbstbestimmungsgesetz, heißt es weiter. Dies sei "ein wichtiger Meilenstein für die Rechte von queeren Personen und die Gleichstellung der Geschlechter in ihrer Vielfalt", betonte Podschun.
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Hingegen kritisierte der BDKJ, dass Jugendliche unter 18 Jahren nach der aktuellen Rechtslage zwar einen Änderungsantrag gegenüber dem Standesamt abgeben könnten, allerdings auf die Zustimmung ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten angewiesen seien. "Wir sind überzeugt, dass Kinder und Jugendliche unabhängig ihres Alters für sich selbst einstehen und ihre Identität erkennen und vertreten können und dass Altersgrenzen willkürlich gesetzt sind", so Podschun.
Die Bundesregierung hatte im November ihren Aktionsplan "Queer leben" vorgestellt. Dieser sieht unter anderem das Selbstbestimmungsgesetz als Ersatz für das als Transsexuellengesetz vor. Das Selbstbestimmungsgesetz soll demnach eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen ermöglichen. Dies soll künftig allein durch eine Erklärung vor dem Standesamt möglich sein.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hatte das geplante Selbstbestimmungsgesetz bei seiner Vollversammlung ebenfalls begrüßt. Die Delegierten unterstützten das Vorhaben, dass ein Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine Erklärung beim Standesamt zu ändern sei. "Dies erlaubt es trans* und inter*Menschen, sich mit ihrem Geschlecht und Namen selbst zu definieren", heißt es in einer Erklärung. Das ZdK appelliert auch an die deutschen Bischöfe, "das Selbstbestimmungsrecht zu achten und zu schützen" und Mitarbeitende, die sich darauf berufen, nicht zu sanktionieren. (cbr/KNA)