Folgen für Verhandlungstermin im März könnten noch nicht beurteilt werden

Landgericht Traunstein: Verfahren geht gegen Erben Benedikts weiter

Veröffentlicht am 02.01.2023 um 13:58 Uhr – Lesedauer: 

Traunstein ‐ Nach seinem Tod ist Benedikt XVI. zwar nicht mehr "Partei des Verfahrens" der Feststellungsklage, unterbrochen ist das Verfahren jedoch nicht. Die Folgen für den Verhandlungstermin im März kann das Gericht aber noch nicht beurteilen.

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Das Landgericht Traunstein hat seine Angaben zur Feststellungsklage gegen den emeritierten Papst Benedikt XVI. und andere Kirchenverantwortliche präzisiert. Nach seinem Tod am vergangenen Samstag sei das frühere Kirchenoberhaupt "nicht mehr Partei des Verfahrens", sagte die Vize-Präsidentin des Gerichts, Andrea Titz, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Montag. Kraft Gesetzes träten aber nun automatisch seine Erben ins Verfahren ein. Dieses sei damit nicht unterbrochen.

Die Sprecherin verwies darauf, dass der Verstorbene einen Prozessbevollmächtigten habe. Dieser könne nun eine solche Unterbrechung beantragen. Ob das geschehe und welche Folgen das für den vorgeschlagenen Termin zur mündlichen Verhandlung Ende März hätte, "kann derzeit noch nicht beurteilt werden".

Zuvor hatte die KNA am Samstag berichtet, dass die Feststellungsklage gegen den emeritierten Papst nach dessen Tod nicht mehr verhandelt werde. Demnach habe eine Gerichtssprecherin vor Weihnachten für den Fall, dass Benedikt sterben sollte, mitgeteilt: "Da wir nicht das Jüngste Gericht sind, wäre das Verfahren dann im Hinblick auf ihn erledigt."

Schuld ohne Verantwortung – Benedikt XVI. will ohne Fehl und Tadel bleiben

Für seine Zeit als Münchner Erzbischof stand der emeritierte Papst Benedikt XVI. im Kreuzfeuer der Kritik. Zu Recht? Eine persönliche Stellungnahme sollte Klärung bringen. Doch der Emeritus bleibt im Ungefähren – statt einer Gewissenserforschung gibt es eine Katechese, analysiert Felix Neumann.

Ein mutmaßliches Missbrauchsopfer aus Garching an der Alz will gerichtlich klären lassen, ob Joseph Ratzinger als Münchner Erzbischof (1977-1982) durch sein Handeln oder Unterlassen in einem Missbrauchsfall zu Schadensersatz verpflichtet ist oder zumindest gewesen wäre. Dazu hat der Mann eine Feststellungsklage in Traunstein angestrengt, die am 28. März 2023 mündlich verhandelt werden sollte.

Die Klage richtet sich nicht nur gegen das frühere Kirchenoberhaupt, sondern auch gegen den Münchner Kardinal Friedrich Wetter (Erzbischof von 1982-2008), gegen den mutmaßlichen Täter sowie das Erzbistum München und Freising als solches.

Zweifel an Behauptungen Benedikts

Der Kläger gibt an, vom früheren Garchinger Pfarrer Peter H. missbraucht worden zu sein. H. kam 1980 aus Essen nach München und sollte sich dort nach einschlägigen Vorwürfen zunächst einer Therapie unterziehen. Bald aber wurde er wieder in der Seelsorge eingesetzt, auch nach einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs durch das Amtsgericht Ebersberg im Jahr 1986. Erst 2010 wurde H. in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Seit 2020 lebt er unter Auflagen wieder im Bistum Essen. Im Juni 2022 wurde er aus dem Klerikerstand entlassen.

Der Fall Peter H. nimmt im Missbrauchsgutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW), das im Januar 2022 vorgestellt wurde, einen großen Raum ein. Die Anwälte äußerten darin Zweifel an der Behauptung von Benedikt XVI., er habe 1980 nichts von der Vorgeschichte des Priesters gewusst. Der emeritierte Papst blieb jedoch stets bei seiner Darstellung. Auch im Traunsteiner Gerichtsverfahren hatte er seine Verteidigungsbereitschaft bereits angezeigt. (cbr/KNA)