Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen angeblichen Priester
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mann, der sich im vergangenen Jahr im Bistum Rottenburg-Stuttgart als Priester ausgegeben hat, wegen des Verdachts mehrerer Straftaten. Auf Anfrage von katholische.de teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Mittwoch mit, dass gegen den aus dem Bistum Speyer stammenden Mann wegen des Verdachts des Diebstahls, Computerbetrugs in mehreren Fällen, Betrugs sowie des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen ermittelt werde. Dem zur Tatzeit 22-Jährigen wird vorgeworfen, sich Mitte Juli in Winnenden (Rems-Murr-Kreis) als Priester ausgegeben zu haben, Messen konzelebriert und eine Taufe gespendet zu haben. Die Ermittlungen dauern noch an und werden nach Angaben der Staatsanwaltschaft voraussichtlich noch zwei bis drei Monate bis zum Abschluss brauchen.
Gegenüber katholisch.de teilte das Bistum Rottenburg-Stuttgart am Donnerstag mit, dass noch keine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet wurde. "Derzeit und auch mit Blick auf das staatsanwaltschaftliche Verfahren" werde damit noch abgewartet, so ein Sprecher. Das Kirchenrecht sieht vor, dass der Diözesanbischof oder Generalvikar eine Voruntersuchung in die Wege leiten muss, wenn er "eine wenigstens wahrscheinliche Kenntnis davon, dass eine Straftat begangen worden ist," erlangt. Auf Grundlage des Ergebnisses der Voruntersuchung wird entschieden, ob ein kirchliches Strafverfahren stattfindet.
Auch schwere kirchliche Straftaten stehen im Raum
Der Fall wurde bekannt, nachdem das Bistum Speyer im August bundesweit vor dem Mann gewarnt hatte. Gegenüber katholisch.de wies der Beschuldigte die Vorwürfe zunächst zurück und war für weitere Stellungnahmen nicht mehr zu erreichen.
Sowohl nach staatlichem wie nach kirchlichem Recht steht es unter Strafe, sich fälschlich als katholischer Priester auszugeben. Das unbefugte Führen von Amts- und Dienstbezeichnungen, öffentlichen Würden und das unbefugte Tragen von Amtsbekleidungen ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe belegt. Die Titel und Abzeichen von Kirchen sind dabei staatlichen gleichgestellt. Das kanonische Recht sieht für die Anmaßung eines Kirchenamts (c. 1375 CIC) eine "gerechte Strafe" vor. Wer ohne Priesterweihe das eucharistische Opfer zu feiern versucht, zieht sich die Tatstrafe des Interdikts zu und darf damit keine Sakramente empfangen und keinen aktiven Anteil an Gottesdiensten und anderen Zeremonien haben. Je nach Schwere des Delikts können auch weitere Strafen bis hin zur Exkommunikation verhängt werden. Die Straftat der versuchten Eucharistiefeier ohne Priesterweihe (c. 1379 § 1 Nr. 1 CIC) gehört zu den schweren Delikten, für die unmittelbar das Glaubensdikasterium als Gerichtsbehörde zuständig ist. (fxn)