Papst: War an Entscheidungen im Rupnik-Skandal nicht beteiligt
Papst Franziskus hat bestritten, eine Rolle bei kirchenrechtlichen Entscheidungen über den Fall des slowenischen Jesuiten und Mosaikkünstlers Marko Rupnik gespielt zu haben. Seine einzige Entscheidung sei gewesen, unterschiedliche Verfahren zusammenzuführen, weil sich sonst die Verfahrenswege getrennt hätten und alles durcheinandergeraten wäre, sagte Franziskus der Nachrichtenagentur Associated Press (Mittwoch).
Der Fall Rupnik war im Dezember publik geworden. Dem Jesuiten wird in Medienberichten vorgeworfen, er habe junge Frauen und Ordensfrauen sexuell ausgenutzt. Ermittlungsverfahren des Ordens unter Federführung der Glaubenskongregation endeten mit der Feststellung, dass die mutmaßlichen Verfehlungen verjährt seien.
In einem anderen Fall war Rupnik im Mai 2020 nach drei Jahren Ermittlungen und Verfahren per Dekret der Glaubenskongregation exkommuniziert worden. Er hatte eine der Frauen, die er verführt hatte, in der Beichte von der mit ihm selbst begangenen fleischlichen Sünde losgesprochen – und damit nach dem Kirchenrecht eine der schlimmsten Straftaten begangen. Noch im selben Monat wurde die Exkommunikation wieder aufgehoben, weil der Täter gestanden und bereut hatte. Daraufhin wurde immer wieder die Vermutung geäußert, die rasche Aufhebung der Strafe habe der Papst persönlich angeordnet.
Franziskus bestreitet Einmischung
Franziskus bestreitet in dem Interview inhaltliche Einmischungen. Er habe damit nichts zu tun gehabt. Zudem sei er von den Vorwürfen gegen Rupnik überrascht gewesen: "Dies – eine Person, ein Künstler dieses Niveaus – das war für mich eine große Überraschung und ein Schmerz."
Der Papst verteidigte die Praxis, dass sich der Vatikan in anderen, rund 30 Jahre zurückliegenden Skandalfällen an die kirchenrechtlich vorgeschriebenen Verjährungsfristen gehalten und deshalb keine weiteren Strafen verhängt habe. Verjährungsfristen gehörten ebenso wie die Unschuldsvermutung zu den unverzichtbaren rechtlichen Garantien.
Wenn es sich um sexuelles Fehlverhalten mit Erwachsenen handele, halte er sich stets an die Verjährungsfrist, so der Papst, der auch oberster Richter der Kirche ist. Wenn aber Minderjährige oder besonders schutzbedürftige Personen betroffen seine, dann hebe er diese Fristen auf. Jüngste Vorwürfe, wonach eine der von Rupnik bedrängten Frauen damals erst 16 Jahre alt gewesen sein soll, wurden in dem Interview nicht thematisiert.
Das Kirchenoberhaupt räumte ein, dass die katholische Kirche noch einen weiten Weg bei der Bekämpfung von Missbrauch vor sich habe. Er plädierte für mehr Transparenz und Kommunikation, auch im Bereich "schutzbedürftiger Erwachsener". "Und mit der Transparenz kommt etwas sehr Gutes, nämlich die Scham. Scham ist eine Gnade", so der Papst. (KNA)