Erzbischof Koch appelliert an Regierung wegen Kindergrundsicherung
Vor der Klausurtagung des Bundeskabinetts fordern Familienbischof Heiner Koch und ein Bündnis katholischer Verbände die Bundesregierung dazu auf, die geplante Reform der Familienleistungen nicht am Geld scheitern zu lassen. "Es geht jetzt darum, angemessene Mittel für eine erfolgreiche Reform zugunsten von Kindern und Familien zur Verfügung zu stellen", erklärte Koch am Freitag in Berlin. Die katholischen Verbände betonen, dass sich die mit der Kindergrundsicherung verfolgten Ziele nicht ohne zusätzliche Finanzmittel erreichen ließen.
Egal, ob es um das mit der Leistungsbündelung verfolgte Ziel der verbesserten Inanspruchnahme von Familienleistungen oder um das Ziel der Armutsbekämpfung gehe. Beides sei nicht zum Nulltarif zu haben, so das Bündnis, zu dem neben dem Familienbund, die Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung, der Deutscher Caritasverband, die Katholische Arbeitnehmerbewegung, der Katholische Deutscher Frauenbund sowie der Sozialdienst katholischer Frauen gehören.
Familienbunds-Präsident Ulrich Hoffmann erklärte, dass es sich bei der Bekämpfung von Kinderarmut und der Verbesserung der Chancen von Kindern und Jugendlichen um wichtige Zukunftsinvestitionen handele. "Wer bei den Kindern spart, zahlt später wesentlich höhere Folgekosten", so Hoffmann.
Kabinett berät über Kindergrundsicherung
Das Kabinett kommt am Sonntag und Montag zu einer Klausur im brandenburgischen Meseberg zusammen. Thema ist unter anderem die Kindergrundsicherung, eines der zentralen Projekte der Ampel-Regierung. Derzeit gibt es Streit über die Finanzierung des Vorhabens. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat dafür zusätzliche Mittel in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro veranschlagt. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte das bisherige Konzept als unausgereift bezeichnet.
Ziel der Kindergrundsicherung ist demnach, mehr Geld an Bedürftige auszuzahlen und auch sicherzustellen, dass mehr Familien von der Unterstützung profitieren. Das bislang ausgezahlte Kindergeld soll damit der Vergangenheit angehören. Stattdessen ist ein einkommensunabhängiger Garantiebetrag in gleicher Höhe geplant. Für einkommensschwache Familien soll es einen Zusatzbetrag geben. Familienleistungen sollen gebündelt und digital beantragt werden können.
Im sogenannten Starke-Familien-Gesetz hatte die damalige schwarz-rote Bundesregierung den für einkommensschwache Familien vorgesehenen Kinderzuschlag im Jahr 2019 vereinfacht und mehr Familien zugänglich gemacht. Der Höchstsatz beträgt seit diesem Jahr 250 Euro pro Monat und Kind. Nach der Reform war die Zahl der Empfänger von 250.000 im Jahr 2019 auf 800.000 im Jahr 2022 hochgeschnellt. Dennoch werde die Leistung nur von geschätzten 35 Prozent der Berechtigten in Anspruch genommen, hatte die Bundesregierung kürzlich in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt. (ben/KNA)