Mehr Geld für Ärzte
Allerdings stehen die Erhöhungen noch unter Vorbehalt: Nach dem komplizierten Tariffindungsverfahren bei dem katholischen Wohlfahrtsverband müssen die sechs Caritas-Regionalkommissionen dem Ergebnis noch zustimmen.
Sie haben die Möglichkeit, je nach wirtschaftlicher Situation in einem bestimmten Korridor von den bundesweiten Ergebnissen abzuweichen. Die Sache kann also dauern. Die Regionalkommission NRW tagt am 18. Juli, die Regionalkommission Mitte, die für Rheinland-Pfalz, Hessen und das Saarland zuständig ist, will sich bis Mittwoch entscheiden.
Gewerkschaften wollen Streikrecht durchsetzen
Auch der Marburger Bund für Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz forderte die Regionalkommissionen des Caritasverbands auf, die Übernahme des Tarifabschlusses "unverzüglich und ohne Abstriche" umzusetzen. "Es hat sich in den vergangenen Jahren leider wiederholt gezeigt, dass die Regionalkommissionen sowohl die Caritas-Bundesbeschlüsse als auch die tariflichen Einigungen zwischen kommunalen Arbeitgeberverbänden und Marburger Bund weder zeitgleich noch vollständig übernommen haben", beklagte der zweite Vorsitzende des Marburger Bundes für NRW/Rheinland-Pfalz, Ingo Flenker.
"In den vergangenen Jahren haben durch diese unsägliche Praxis des Dritten Weges Tausende Ärztinnen und Ärzte an den gut 280 katholischen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erhebliche finanzielle Einbußen erlitten", so Flenker weiter.
Die Gewerkschaften Marburger Bund und verdi beobachten die Tariffindung in kirchlichen Betrieben derzeit mit Argusaugen. Sie wollen ein Mitspracherecht bei kirchlichen Tarifverhandlungen und zugleich ein Streikrecht durchsetzen. Im November hatte das Bundesarbeitsgericht in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass Streiks in kirchlichen Betrieben unter stark eingeschränkten Bedingungen erlaubt sein können.
„In den vergangenen Jahren haben Tausende Ärztinnen und Ärzte an den gut 280 katholischen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz erhebliche finanzielle Einbußen erlitten.“
Nicht erlaubt sind sie, wenn alle kirchlichen Unternehmen sich an die in paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzten Kommissionen ausgehandelten Ergebnisse zu Lohn, Arbeitszeit oder Urlaub halten, eine unabhängige Schiedskommission Konflikte entscheidet und die Gewerkschaften in allen Kommissionen vertreten sind.
Der Marburger Bund will gegen diese Entscheidung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und nötigenfalls auch den europäischen Rechtsweg beschreiten. Er pocht auf ein Streikrecht auch in kirchlichen Betrieben und will klarere Vorschriften darüber, wie die Gewerkschaften in die Tarifbildung kirchlicher Betriebe einbezogen werden.
Krankenhäuser unter Druck
Die Krankenhäuser in Deutschland stehen derzeit unter erheblichem Finanzdruck. Zwar geht es den kirchlichen Häusern noch deutlich besser als den kommunalen. Allerdings haben sie gegenüber den privaten Kliniken erheblich an Boden verloren.
Der Marburger Bund unterstellt den Caritas-Einrichtungen deshalb, bei Ärzten Finanzmittel einzusparen, um "angesichts mangelnder Investitionen der Länder im stetig härter werdenden Wettbewerb aller Kliniken untereinander mithalten zu können".
Zugleich verzeichnen die Krankenhäuser aber bei den Ärzten einen erheblichen Personalmangel und viele offene Stellen. Experten erwarten deshalb, dass die Leitungen der katholischen Krankenhäuser an einer schnellen Übernahme des Marburger-Bund-Tarifs interessiert sind. Auch für Flenker steht fest: "Wer in kirchlichen Kliniken bei der Vergütung der Ärzte spart, darf sich aber nicht wundern, wenn die betroffenen Ärzte aus denjenigen Kliniken abwandern".
Von Christoph Arens (KNA)