Erlass: Papst Franziskus klärt kirchenrechtlichen Status des Opus Dei
Papst Franziskus hat festgelegt, dass Personalprälaturen den öffentlichen Vereinigungen päpstlichen Rechts zugeordnet sind. Mit einem am Dienstag in Rom unterzeichneten Motu proprio regelt der Pontifex damit die Rechtsstellung von Personalprälaturen. In der katholischen Kirche gibt es derzeit nur eine Personalprälatur, das Opus Dei. Der Vereinigung wurde 1982 von Papst Johannes Paul II. dieser kirchenrechtliche Status zugesprochen.
Das Opus Dei kündigte an, sich mit den vom Papst vorgenommenen Änderungen des Kirchenrechts zunächst eingehend beschäftigen zu wollen. Man werde dieses Vorgehen in die derzeitigen Gespräche mit dem Klerusdikasterium einbringen, bei denen es um die Neufassung der Statuten des Opus Dei gehe. In ihrer kurzen Stellungnahme betonte die Vereinigung, dieses Vorgehen geschehe "in Gemeinschaft mit dem Heiligen Vater".
Bereits vor einem Jahr Änderungen vom Papst
Die Personalprälatur ist ein klerikaler Zweckverband zur "angemessenen Verteilung" von Priestern oder für "besondere seelsorgliche oder missionarische Werke". Bis heute war unter Kirchenrechtlern umstritten, welche rechtliche Stellung eine Personalprälatur genau besitzt. Während die einen sie dem Verfassungsrecht und damit für die Kirche konstitutiv zugehörig erklärten, verorteten andere sie im Vereinigungsrecht, zu dem Gruppen gehören, die möglich, aber nicht notwendig im Aufbau der Kirche sind. Mit dem heutigen Motu proprio legt der Papst nun fest, dass Personalprälaturen dem kirchlichen Vereinigungsrecht zuzurechnen sind und damit optional und nicht konstitutiv zur kirchlichen Architektur gehören.
Gegründet wurde das Opus Dei 1928 vom spanischen Priester Jose Maria Escriva de Balaguer y Albas (1902-1975). Der Organisation gehören heute Priester, ledige Männer und Frauen wie auch verheiratete Laien an. Im August vergangenen Jahres legte der Papst im Motu proprio "Ad charisma tuendum" fest, dass das Opus Dei nicht mehr der Bischofs-, sondern der Klerusbehörde unterstellt ist. In dem Erlass legte Papst Franziskus gleichzeitig fest, dass der leitende Prälat des Opus Dei künftig nicht mehr die Bischofswürde erhalten soll. Schon die Änderung der Zuständigkeit bewerteten Beobachter im vergangenen Jahr als Degradierung des Opus Dei. (ben)
08.08.23, 17 Uhr: ergänzt um Stellungnahme des Opus Dei.