Konsistorium, Kardinal und Co.
Konsistorium
Als Konsistorium bezeichnet man eine Versammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes. Das Kirchenrecht ( can. 353 ) unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Konsistorien: Zu einem außerordentlichen Konsistorium beruft der Papst alle, zu einem ordentlichen alle oder zumindest die in Rom anwesenden Kardinäle ein. Außerdem gibt es zwei Formen von ordentlichen Konsistorien. Das am häufigsten stattfindende Konsistorium gilt "besonders feierlichen Akten", wie einer Kanonisierung (Selig- oder Heiligsprechung), der Verleihung des Palliums an Erzbischöfe oder der Kreierung neuer Kardinäle. Die zweite Form des ordentlichen Konsistoriums soll nach dem Kirchenrecht einberufen werden, damit die Kardinäle "schwerwiegende Angelegenheiten, die jedoch regelmäßiger anstehen", beraten können.
Kardinal
Ein Kardinal ist nach dem Papst der ranghöchste Würdenträger in der katholischen Kirche. Die Kardinäle unterstützen den Papst bei der Leitung der Weltkirche und der römischen Kurie; wichtigstes Gremium hierfür ist das Kardinalskollegium, der Zusammenschluss aller Kardinäle. Seit 1179 haben die Kardinäle darüber hinaus das ausschließliche Recht der Papstwahl. An der Wahl eines Papstes dürfen jedoch nur die Kardinäle teilnehmen, die jünger als 80 Jahre sind. Durch die Ernennung zum Kardinal sollen Verdienste eines Ortsbischofs, eines Kurienmitglieds oder eines Theologen gewürdigt werden. Kardinäle werden vom Papst auf Lebenszeit ernannt und in einem Konsistorium kreiert. Sie sollen sich "in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten" auszeichnen. Seit 1630 führen Kardinäle den Titel "Eminenz". Zur Amtstracht gehört der purpurrote Kardinalsrock, dessen Farbe die Treue zum Papst symbolisieren soll.
Kardinalskollegium
Alle Kardinäle zusammen bilden das Kardinalskollegium, das auch als "Senat" des Papstes bezeichnet wird und ihn in der Leitung der Gesamtkirche berät und unterstützt. Der Vorsitzende des Kardinalskollegiums ist der Kardinaldekan. Das Kardinalskollegium ist nicht identisch mit dem Gremium, das den Papst wählt, da das Recht zur Papstwahl nur Kardinäle haben, die nicht älter als 80 Jahre sind.
Kardinaldekan
Der Kardinaldekan ist der ranghöchste Kardinalbischof und Vorsitzende des Kardinalskollegiums. Das Amt geht auf das 12. Jahrhundert zurück. Der Kardinaldekan wird aus der Mitte der Kardinalbischöfe gewählt; er ist "Erster unter Gleichen" (lat. primus inter pares) und besitzt keine Jurisdiktionsgewalt. Seine Wahl muss vom Papst bestätigt werden. Der Kardinaldekan muss seinen Wohnsitz in Rom haben und hat das Recht, den Papst zum Bischof zu weihen, falls dieser bei seiner Wahl noch nicht Bischof sein sollte. Der Dekan des Kardinalskollegiums ist traditionsgemäß Titularbischof von Ostia. Seit 2005 hat Angelo Sodano das Amt des Kardinaldekans inne.
Kardinalswappen
Das Wappen eines Kardinals ist erkennbar an dem roten Kardinalshut über dem Wappenschild und den 15 roten Quasten, die beidseitig vom Hut an Schnüren herabhängen.
Kardinalsklassen
Das Kardinalskollegium ist in drei Klassen eingeteilt: Kardinalbischöfe, Kardinalpriester und Kardinaldiakone. Diese Titel sind eine reine Ehrenrangfolge und stellen eine symbolische Bindung der Kardinäle an die Kirche von Rom dar. Den Kardinalbischöfen sind als Titularbistümer die sieben Rom umgebenden Bistümer anvertraut: Ostia, Palestrina, Porto und Santa Rufina, Albano, Velletri-Segni, Frascati, Sabina-Poggio Mirteto. Alle Kardinalbischöfe versehen ihren Dienst ausschließlich in der Römischen Kurie. Auf einer Stufe mit den Kardinalbischöfen stehen auch die mit Rom unierten Patriarchen. Die Kardinalpriester stellen mit derzeit rund 170 Männern die größte Gruppe innerhalb des Kardinalskollegiums. Ihnen ist jeweils eine Titelkirche in Rom zugewiesen. Deutsche Kardinalpriester sind derzeit die Kardinäle Paul Josef Cordes, Walter Kasper, Reinhard Marx, Friedrich Wetter und Rainer Maria Woelki. Kardinaldiakone wiederum erhalten jeweils eine römische Diakonie als protokollarischen Sitz. Nach frühestens zehn Jahren haben sie das Recht, den Papst um die Erhebung in den Stand eines Kardinalpriesters zu bitten. Kardinaldiakone aus Deutschland sind derzeit die Kardinäle Walter Brandmüller, Gerhard Ludwig Müller und Karl-Josef Rauber. Der ranghöchste Kardinaldiakon wird Kardinalprotodiakon genannt. Er verkündet den Namen des neugewählten Papstes von der Benediktionsloggia aus der Öffentlichkeit. Kardinalprotodiakon ist derzeit der Italiener Renato Raffaele Martino.
Der Artikel wurde aktualisiert erneut veröffentlicht.