Trappistenbiere: Wenn im Kloster gebraut wird
In vielen Klöstern wird Bier hergestellt – doch als Trappistenbier darf nicht jedes Gebräu bezeichnet werden. Die Internationale Trappistenvereinigung hat strenge Regeln aufgestellt, wer diesen Titel führen darf. So muss das Bier etwa innerhalb des Klosters hergestellt und der Brauprozess von einem Trappistenmönch beaufsichtigt werden. Welche Bedingungen noch erfüllt sein müssen, um diese Bezeichnung für Klosterbier verwenden zu dürfen, erklärt der Trappistenbier-Experte und Journalist Alexander Brüggemann in der neuen Folge des katholisch.de-Wissenspodcasts "Aufgekreuzt". Außerdem spricht Roland Müller mit Michael Hehenberger, dem Braumeister des Stifts Engelszell in Österreich. Hehenberger gibt Einblicke in den Brauprozess des Trappistenbiers, das er täglich herstellt.
"Aufgekreuzt" ist der Wissenspodcast von katholisch.de für alle Themen rund um Kirche und Religion. In jeder Folge gehen unsere Host aus journalistischer Perspektive einem Thema aus dem Raum der Kirche auf den Grund. Mit renommierten Expertinnen und Experten sprechen Sie über folgenreiche Ereignisse, Glaubenssätze und faszinierende Persönlichkeiten. "Aufgekreuzt" erzählt die Geschichte hinter den Stichwörtern und zeigt die Vielseitigkeit der Kirche von heute, ihre Fragestellungen und Traditionslinien. (rom)