Seelsorger und geistliche Begleiter dürften niemanden in Abhängigkeit führen

Bischöfe wollen Missbrauch geistlicher Autorität bestrafen

Veröffentlicht am 26.09.2023 um 15:39 Uhr – Lesedauer: 

Wiesbaden ‐ "Ich weiß, was Gott von dir will!" Ein Priester oder geistlicher Begleiter hat sich mit solchen Sätzen bisher oft durchgesetzt. Das soll sich ändern: Die Deutsche Bischofskonferenz nimmt sich des Themas "Geistlicher Missbrauch" an.

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Die deutschen Bischöfe wollen den Missbrauch geistlicher Autorität bekämpfen und bestrafen. "Die bisweilen lebenslang wirkenden Verwundungen solchen Missbrauchs sind denen des sexuellen Missbrauchs vergleichbar", sagte der Bischof von Dresden-Meißen, Heinrich Timmerevers, am Dienstag bei der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Wiesbaden. Sexueller Missbrauch werde oft von geistlichem Missbrauch vorbereitet. Darunter versteht man die Manipulation, Ausnutzung oder Bevormundung von Menschen im Namen Gottes – etwa in der Seelsorge, bei der Beichte oder geistlichen Begleitung.

Geistlicher Missbrauch ist bisher weder kirchenrechtlich noch strafrechtlich als Straftat definiert. Das soll sich nach dem Willen der Bischöfe ändern: "Ich glaube, dass wir dahinkommen werden", sagte Timmerevers. "Opfer von geistlichem Missbrauch haben es nach wie vor sehr schwer, sich Gehör zu verschaffen." Eine am Dienstag vorgestellte Arbeitshilfe der Bischofskonferenz soll dazu beitragen, die Vorbeugung und Aufarbeitung zu verbessern. Betroffene sollen sich an unabhängige Beraterinnen und Berater in Anlaufstellen wenden können, um Hilfe zu bekommen. Täter sollen zur Rechenschaft gezogen werden.

Woran kann man geistlichen Missbrauch erkennen? Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf sieht die Grenze dort erreicht, wo jemand sagt: "Ich weiß genau, was für dich richtig ist." Seelsorger und geistliche Begleiter dürften niemanden in die Abhängigkeit führen: "Ich darf meine Stimme und Idee nicht mit der Stimme Gottes verwechseln." Kohlgraf wies auf ein Forschungsprojekt der Universität Münster hin. Untersucht wird dabei der Missbrauch in den geistlichen Gemeinschaften "Totus Tuus" (Bistum Münster) und "Christusgemeinschaft" (Bistum Osnabrück). Die Bischofskonferenz habe zudem bereits 2020 eine Anlaufstelle vor allem für betroffene Frauen eingerichtet. Sie ist erreichbar unter www.gegengewalt-inkirche.de. (KNA)

Die Arbeitshilfe

Die Arbeitshilfe "Missbrauch geistlicher Autorität – Zum Umgang mit Geistlichem Missbrauch" ist abrufbar auf der Webseite der Deutschen Bischofskonferenz.