Katholische Kirche erlaubt Segnung für homosexuelle Paare
Homosexuelle Paare können ab sofort auch in der katholischen Kirche gesegnet werden. Das vatikanische Glaubensdikasterium veröffentlichte am Montag eine Grundsatzerklärung, wonach Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen. In dem Text mit dem Titel "Fiducia supplicans" (deutsch: Das flehende Vertrauen) wird betont, dass dabei eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden muss. Auch darf ein Geistlicher den Segen nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erteilen.
Die Erklärung des Glaubensdikasteriums wurde am Montag im Vatikan in mehreren Sprachen veröffentlicht. Sie trägt die Unterschrift des Präfekten der Glaubensbehörde, Kardinal Victor Fernandez, und wurde von Papst Franziskus ausdrücklich genehmigt.
Kirche habe Segensverständnis erweitert und angereichert
In dem Text der Behörde betont Fernandez, dass die Kirche ihr Verständnis von dem, was ein Segen ist, im Licht der seelsorgerischen Ideale von Papst Franziskus erweitert und angereichert habe. Mit diesem weiterentwickelten Verständnis des Segens sei es möglich, "Paare in irregulären Situationen und gleichgeschlechtliche Paare segnen zu können, ohne deren Status offiziell zu konvalidieren oder die beständige Lehre der Kirche über die Ehe in irgendeiner Weise zu verändern". Ausdrücklich wird in dem Schreiben erläutert, dass die Erklärung der Glaubensbehörde vom 22. Februar 2021, die Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren noch grundsätzlich ausschloss, nun weiterentwickelt werde.
Damals hatte das Glaubensdikasterium mitgeteilt, Segnungen homosexueller Paare seien in der katholischen Kirche nicht möglich. Es sei "nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist", hieß es in einer erläuternden Note zur Absage an die Segnungen. Laut geltender katholischer Lehre ist es zwar keine Sünde, homosexuell zu empfinden. Gleichgeschlechtliche intime Handlungen seien aber "in sich nicht in Ordnung". Das Ausleben der Sexualität sei der Ehe vorbehalten, die nur von einem Mann und einer Frau geschlossen werden könne.
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In dem am Montag veröffentlichten Dokument wird betont, dass Geistliche, die derartige Segnungen aussprechen, jegliche Verwechslungen mit einer kirchlichen Eheschließung vermeiden sollten. Die katholische Lehre, wonach die sexuelle Vereinigung nur innerhalb einer Ehe von Mann und Frau erlaubt sei, bleibe unverändert. Auch dürfe die Segnung nicht in einem gottesdienstlichen Rahmen erfolgen, denn eine solche liturgische Segnung würde voraussetzen, dass die gesegnete Verbindung dem Plan Gottes in seiner Schöpfung entspreche.
Für den Empfang eines Segens außerhalb eines Gottesdienstes müssten aber nicht dieselben moralischen Voraussetzungen gefordert werden wie für den Empfang eines Sakraments. Wer einen Segen erbitte "zeigt, dass er der heilbringenden Gegenwart Gottes in seiner Geschichte bedarf". Weiter heißt es in dem Text, dass Menschen, die in einer Verbindung außerhalb der Ehe zusammenleben, darum bitten können, dass "alles, was in ihrem Leben und ihren Beziehungen wahr, gut und menschlich gültig ist", durch die Gegenwart des Heiligen Geistes gefördert werde. Mit Nachdruck mahnt das Dokument an, derartige Segnungen nicht zu formalisieren, sondern sie der praktischen Unterscheidung in den jeweiligen Situationen zu überlassen. In einem solchen Segensgebet könne ein Seelsorger all das erwähnen, was in einer Beziehung gut und legitim ist; etwa Frieden, Gesundheit, Geduld und gegenseitige Hilfe.
Synodaler Weg hat sich für Segensfeiern ausgesprochen
In seiner Antwort auf die Dubia-Anfragen von fünf Kardinälen hatte Papst Franziskus sich im Oktober bereits zur Segnung homosexueller Paare geäußert. Darin verwies er auf das "sehr klare Verständnis" der Kirche von der Ehe. Im Umgang mit Menschen dürfe aber die pastorale Nächstenliebe nicht verloren gehen. "Daher muss die pastorale Klugheit angemessen unterscheiden, ob es Formen des Segens gibt, die von einer oder mehreren Personen erbeten werden und die keine falsche Vorstellung von der Ehe vermitteln." Was aus pastoraler Tugend geschehe, werde dadurch aber nicht notwendigerweise zur Norm.
Der Synodale Weg der Kirche in Deutschland hatte sich im März in einem Handlungstext mehrheitlich für die Möglichkeit von Segensfeiern für homosexuelle Paare ausgesprochen und eine liturgische Handreichung beauftragt. Im November rief der Speyerer Bischof Karl-Heinz Wiesemann die pastoralen Mitarbeitenden seines Bistums dazu auf, wiederverheiratete und homosexuelle Paare zu segnen. (cbr/KNA)
18.12.23, 15.30 Uhr: Ergänzt um weitere Details.