Einrichtungen müssten ihr Selbstverständnis beschreiben

Kohlgraf: Katholisch sein bedeutet mehr als Kirchenzugehörigkeit

Veröffentlicht am 05.02.2024 um 10:56 Uhr – Lesedauer: 

Mainz ‐ Laut der neuen Grundordnung zum kirchlichen Arbeitsrecht hängt die katholische Identität einer Einrichtung nicht mehr vom Lebenswandel der Mitarbeitenden ab, sondern vom Arbeitgeber. Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf mahnt Selbstdefinitionen an.

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Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat katholische Einrichtungen aufgerufen, zu definieren, was katholisch sein heute bedeute. "Eine bloße formale Zugehörigkeit zur Kirche reicht hier nicht aus", so Kohlgraf im "Wort des Bischofs" am Montag. Der Bischof äußerte sich im Zusammenhang mit der neuen Grundordnung zum kirchlichen Arbeitsrecht.

Katholisch zu sein, müsse für eine Einrichtung mehr als nur die Zugehörigkeit zur Kirche bedeuten. "Es muss mehr sein und es muss qualitativ anders gefüllt sein. Es geht letztendlich um Haltungen, ein Miteinander und eine Motivation zum Handeln, die sich von nicht-kirchlichen Einrichtungen unterscheidet." Heute sei jeder aufgefordert, sich darüber klar zu werden, was es bedeute, katholisch zu sein. "Für mich bedeutet katholisch geistige und menschliche Weite, aber auch Entschiedenheit, sich heute zu Christus zu bekennen."

Selbstbeschreibung jeder Einrichtung

Jede katholische Einrichtung müsse selbst beschreiben, inwieweit sie sich als christlich-katholisch verstehe. Dies sei ein anspruchsvoller Prozess. Es gebe von der Diözese ein Rahmenleitbild. "Dieses soll die Grundlage bilden, um den Dialogprozess in den vielfältigen Einrichtungen des Bistums und der Caritas zu eröffnen und zu begleiten." Nicht zuletzt sei die Suche nach dem Katholischen ein Teil des Pastoralen Wegs im Bistum. Im Rahmen des Strukturreformprozesses wurden auch schon Großpfarreien gegründet.

Mit der neuen Grundordnung hatten die Bischöfe im November 2022 Vielfalt unter ihren Beschäftigten als Bereicherung anerkannt und Diskriminierungen aufgrund von Lebensform und sexueller Identität abgeschafft. Künftig soll der "Kernbereich privater Lebensgestaltung, insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre" rechtlichen Bewertungen entzogen werden, heißt es in der Grundordnung. Für eine zweite Ehe oder eine gleichgeschlechtliche Beziehung droht auch für katholische Beschäftigte nun nicht mehr die Kündigung. (cph)