Bischöfe fordern Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel
Opfer von Menschenhandel sollen aus Sicht der deutschen Bischöfe einen Aufenthaltstitel in Deutschland erhalten. "Es ist notwendig, dass Betroffene eine sichere Lebensperspektive entwickeln können. Nur so können sie aus den Fängen der Menschenhändler befreit werden", erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe gegen Menschenhandel der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Weihbischof Ansgar Puff, am Mittwoch. Er äußerte sich anlässlich des Internationalen Tages gegen den Menschenhandel.
Stabilität und Sicherheit für die Betroffenen könnten dabei nur durch einen Aufenthaltstitel erreicht werden, der "unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft in einem Strafverfahren" gewährt werde, so Puff. Der Kölner Weihbischof mahnte die Bundesregierung, dass entsprechende Verbesserungen im Koalitionsvertrag angekündigt worden seien und nun umgesetzt werden müssten.
Lob für EU
Positiv hob Puff entsprechende Entwicklungen auf europäischer Ebene hervor. So hatten sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Januar auf eine Ergänzung der Menschenhandelsrichtlinie geeinigt. Diese wurde nun auch auf illegale Adoptionen, Zwangsehen und Leihmutterschaften als Ausbeutungsformen ausgeweitet. Zudem können nun Menschen dafür bestraft werden, wenn sie Dienstleistungen bezahlen im Wissen, dass damit Menschenhandel unterstützt wird. "Die verbesserte Richtlinie ist ein Signal, dass die EU Menschenhandel noch entschiedener verfolgen will. Insbesondere ist die Erhöhung des Strafmaßes für Täter auf fünf Jahre ein Signal an die Opfer, dass deren Leiden ernst genommen werden", erklärte der Weihbischof.
Der Internationale Tag gegen Menschenhandel wird von der katholischen Kirche jährlich am 8. Februar begangen. Anlass ist der Gedenktag der heiligen Josephine Bakhita (1869-1947), Schutzpatronin der Opfer von Sklaverei. Ihn hatte Papst Franziskus zum Internationalen Tag des Gebets und der Reflexion gegen den Menschenhandel ausgerufen. (KNA)