Haftstrafen für Suizidhelfer?
Zur Begründung sagte Sensburg am Dienstag in Berlin auf Anfrage: "Wir dürfen hier keine Ausnahmen zulassen. Jede Ausnahme würde nämlich bereits die Grundfesten des Würdeschutzes erschüttern und zerstören."
Sensburg betonte, der Gesetzgeber müsse an dem festhalten, "was uns der Grundsatz der Unantastbarkeit der Würde gebietet". Das Leben und vor allem die Würde seien dem Menschen nicht verfügbar. "Anfang und Ende bestimmt nicht der Mensch. Insoweit zumindest sind wir in Gottes Hand", so der CDU-Abgeordnete. Der Bundestag will die Beihilfe zur Selbsttötung bis Ende des Jahres rechtlich regeln.
Da in dieser ethisch brisanten Frage der sogenannte Fraktionszwang aufgehoben wurde, können Abgeordnete oder Gruppen von Abgeordneten aus der Mitte des Parlaments eigene Gesetzentwürfe vorlegen. Sie werben dann um Unterstützung über die Grenzen der eigenen Fraktion hinweg. Der Bundestag will sich noch vor der Sommerpause in Erster Lesung mit dem Thema befassen. Mit dem nun vorgelegten Entwurf dürften dem Parlament vier Gesetzentwürfe vorliegen.
Linktipp: Ethik am Lebensende
Politik und Gesellschaft diskutieren über die Sterbehilfe. Für die katholische Kirche ist klar: Auch im Sterben hat der Mensch eine Würde, die es zu achten und zu schützen gilt. Sie setzt sich deshalb besonders für eine professionelle Begleitung von Sterbenden ein.In Deutschland ist der Suizid und ebenso die Beihilfe dazu nicht sanktioniert. Eine Gruppe um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) will den assistierten Suizid ebenfalls grundsätzlich verbieten, ihn aber unter genau bestimmten Umständen als ärztliche Regelleistung erlauben.
Eine weitere Gruppe um die Abgeordneten Michael Brand (CDU), Kerstin Griese (SPD) und Harald Terpe (Grüne) wollen in einem gemeinsamen Gesetzesantrag die Beihilfe grundsätzlich straffrei halten. Unter Strafe gestellt werden sollen allerdings nicht nur die gewerbsmäßige, sondern auch andere Formen der organisierten, also auf Wiederholung angelegten Beihilfe zur Selbsttötung durch Vereine und Einzelpersonen.
Eine Gruppe um die Abgeordneten Petra Sitte (Linke) und Renate Künast (Grüne) wendet sich hingegen gegen jedes strafrechtliche Verbot des assistierten Suizids und will in einem eigenen Gesetz nur Angebote untersagen, die auf Gewinn ausgerichtet sind sowie die Tätigkeit von Anbietern von Suizidbeihilfe regeln, etwa durch Dokumentationspflichten. (KNA)