Bischof und Missbrauchstäter Vangheluwe aus Klerikerstand entlassen
Der belgische Bischof und Missbrauchstäter Roger Vangheluwe ist von Papst Franziskus aus dem Klerikerstand entlassen worden. Laut dem Informationsdienst der belgischen Bischofskonferenz "Cathobel" teilte die Nuntiatur am Donnerstag mit, dass dem Glaubensdikasterium in den vergangenen Monaten neue schwerwiegende Informationen über den ehemaligen Bischof von Brügge bekannt wurden. Vangheluwe hatte selbst eingeräumt, jahrelang seinen Neffen sexuell missbraucht zu haben und reichte 2010 sein Rücktrittsgesuch ein, das von Papst Benedikt XVI. binnen Stunden angenommen wurde. 2011 gestand er den Missbrauch eines weiteren Neffen.
Zu den Rom neu bekanntgewordenen Informationen gehört laut Nuntiatur auch eine Zeugenaussage eines Missbrauchsopfers. Am 3. März habe das Dikasterium Papst Franziskus die Entfernung aus dem Klerikerstand empfohlen. Am Mittwoch sei Vangheluwe über die Entscheidung des Papstes informiert worden. Anfang Februar empfing Franziskus den Apostolischen Nuntius in Belgien. Über Inhalte des Gesprächs wurde nichts bekannt.
Die belgischen Bischöfe hatten in den vergangenen Jahren wiederholt die Entfernung Vangheluwes aus dem Klerikerstand gefordert und ihr Unverständnis über das Handeln des Vatikans ausgedrückt. Mit der Annahme seines Rücktritts erhielt er die Auflage, sich nicht mehr in Belgien aufzuhalten. Der emeritierte Bischof hatte bislang abgelehnt, selbst um seine Entlassung aus dem Klerikerstand zu bitten. Nach staatlichem Strafrecht sind die Vangheluwe zur Last gelegten Taten verjährt.
Papstbesuch im September durch den Fall überschattet
Bisher hatte der Fall Vangheluwe auch den für September anlässlich des 600. Jahrestags der Gründung der Universität Löwen geplanten Papstbesuch in Belgien überschattet. Auch die belgische Regierung drängte auf eine Lösung. Justizminister Paul Van Tigchelt hatte gegenüber Rom die Bereitschaft signalisiert, dem Vatikan pornografische Bilder zu übergeben, die 2012 bei einer Hausdurchsuchung auf dem Computer Vangheluwes gefunden worden seien.
Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist die höchste Strafe, die das Kirchenrecht für Geistliche vorsieht. Während die sakramentale Weihe unverlierbar ist, können alle aus der Weihe erwachsenden Vorrechte und Befugnisse eines Diakons, Priesters oder Bischofs entzogen werden. Die Entlassung kann durch einen Strafprozess, einen Verwaltungsakt oder durch päpstliche Verfügung bewirkt werden. Die kirchenrechtlichen Ausführungsbestimmungen zum Umgang mit Missbrauch sehen vor, dass das Glaubensdikasterium dem Papst Fälle mit dem Ersuchen um die Erlassung eines Entlassungsdekrets vorlegen kann, in denen ein staatliches Gericht die Schuld erkannt hat oder bei denen die Beweislage überwältigend ist. Gegen ein päpstliches Dekret gibt es keine Möglichkeit der Berufung. (fxn)