Bischofskonferenz hält an Sanktionen gegen Beschuldigten fest

Trotz Freispruch: Priester bleibt nach Bischofs-Attentat suspendiert

Veröffentlicht am 17.04.2024 um 14:39 Uhr – Lesedauer: 

Juba ‐ Ein ernannter Bischof wurde im Südsudan bei einem Attentat schwer verletzt. Ein Priester wurde als Drahtzieher verurteilt – und nun freigesprochen. Die Kirche geht aber weiterhin davon aus, dass er verantwortlich ist, und hält an den Sanktionen fest.

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Die Bischofskonferenz des Sudans und des Südsudans hält an den kirchenrechtlichen Sanktionen gegen einen jüngst im Zusammenhang mit einem Attentat auf einen designierten Bischof freigesprochenen Geistlichen fest. Der Priester John Mathiang Machol dürfe auch weiterhin weder Sakramente empfangen noch spenden, teilte die Bischofskonferenz am Dienstag laut ACI Africa mit. Das Dikasterium für die Evangelisierung hatte laut der Bischofskonferenz im vergangenen Mai festgestellt, dass sich der Priester durch seine Beteiligung an dem Attentat auf den mittlerweile geweihten Bischof von Rumbek, Christian Carlassare, die Tatstrafen des Interdikts und der Suspension zugezogen hat.

"Wir, die Katholische Bischofskonferenz des Sudan und des Südsudan, erklären nachdrücklich unsere Unterstützung für die Entscheidung des Dikasteriums und das daraus resultierende Interdikt und die Suspendierung von John Mathiang Machol", heißt es in der Mitteilung der Bischöfe. "Wir rufen alle Gläubigen auf, diese kanonische Sanktion zu respektieren und zu befolgen, da sie eine notwendige Maßnahme ist, um die Würde des bischöflichen Amtes und die Einheit der Kirche zu wahren. Wir beten für die geistliche Heilung und Umkehr von Father John. Die Kirche wird dafür die nötige Unterstützung  bereitstellen."

Freigesprochener will zurück in den kirchlichen Dienst

Im März ordnete das Oberste Gericht des Südsudan die Freilassung Mathiangs an und sprach ihn von allen Vorwürfen frei. Er kündigte an, wieder in den priesterlichen Dienst zurückkehren zu wollen: "Ich bin bereit, in das Bistum Rumbek zurückzukehren." Sein Anwalt betonte, dass es für eine Mittäterschaft Machols keine ausreichenden Beweise gebe. Mathiang selbst versicherte Bischof Carlassare, dass er nichts gegen ihn und seine Berufung zum Bischof habe.

Mathiang war beschuldigt worden, der Drahtzieher hinter dem Attentat auf Carlassare zu sein. Der italienische Comboni-Missionar wurde im April 2021, einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Termin der Bischofsweihe, im Schlaf überfallen und mit mehreren Schüssen an den Beinen schwer verletzt. Mathiang soll selbst Ambitionen auf das seit 2011 vakante Bischofsamt in der Diözese Rumbek im Südsudan gehabt haben. Carlassare konnte erst im März 2022 zum Bischof geweiht werden. Im April 2022 wurde Mathiang zu sieben Jahren Haft verurteilt, weitere Tatbeteiligte erhielten Haftstrafen von vier und fünf Jahren. In einem ersten Berufungsverfahren wurde Mathiangs Strafe auf 14 Jahre verlängert.

Der ernannte Bischof Christian Carlassare in seinem Krankenhausbett
Bild: ©Screenshot Twitter/aciafricanews (Archivbild)

Der ernannte Bischof Christian Carlassare nach dem Attentat in seinem Krankenhausbett: "Ich bringe den Schmerz, den ich durchmache, dar, damit der Herr, unser Gott, die Kirche von Rumbek von allen Irrtümern läutert und Dinge wie diese nicht mehr geschehen; kein Platz für Gewalt, Spaltung und egoistische Wünsche, die vom Teufel kommen."

Das kirchliche Strafrecht sieht für körperliche Gewalt gegen einen Bischof die Tatstrafe des Interdikts vor. Kleriker ziehen sich zusätzlich die Suspension zu. Bei Angriffen gegen Kleriker und Ordensleute soll eine "gerechte Strafe" verhängt werden. Wer einem Interdikt unterliegt, darf keine Sakramente feiern und empfangen, keine Sakramentalien und Gottesdienste leiten oder an der Feier aktiv teilnehmen. Mit einer Suspension werden Akte der Weihe- und Leitungsgewalt sowie die mit einem Amt verbundenen Rechte untersagt. Eine Tatstrafe tritt mit der Begehung der Tat automatisch ein. Um rechtlich wirksam zu werden, muss eine Tatstrafe aber durch das zuständige Gericht oder die zuständige Behörde festgestellt worden sein. Zuständig war in diesem Fall das Dikasterium für die Evangelisierung, das für die "neuen Teilkirchen" in Afrika, Asien und Lateinamerika zuständig ist. (fxn)