DBK: Ständiger Rat nimmt Satzung für Synodalen Ausschuss an
Die letzte formale Hürde für den Fortgang des Reformdialogs der Kirche in Deutschland ist genommen: Auch die Bischöfe haben die Satzung für den Synodalen Ausschuss verabschiedet. Wie der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, am Mittwoch in Bonn auf Anfrage bestätigte, nahm der Ständige Rat der Bischofskonferenz, dem die Ortsbischöfe aller 27 Bistümer angehören, die Satzung auf seiner Sitzung am Montag in Würzburg an. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hatte als Co-Träger die Satzung bereits im November angenommen.
Ursprünglich hatte die Annahme durch die Bischöfe schon auf deren Frühjahrsvollversammlung im Februar erfolgen sollen. Aufgrund eines neuerlichen Briefs aus dem Vatikan, der das Projekt kritisch sieht, wurde der Punkt von der Tagesordnung genommen. Bei einem Treffen von Vertretern der Bischofskonferenz und hochrangigen Vatikanvertretern im März konnte jedoch ein vorzeitiges Aus des deutschen Reformdialogs verhindert werden.
Der Synodale Ausschuss kommt am 14. und 15. Juni in Mainz zu seiner zweiten Sitzung zusammen. Er ist ein Ergebnis des 2019 von Bischöfen und Laien gestarteten Synodalen Wegs zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland. Er soll unter anderem bis 2026 die Einrichtung eines Synodalen Rates vorbereiten, in dem Bischöfe und Laien gemeinsam über wichtige innerkirchliche Fragen in Deutschland beraten und beschließen wollen. Dies hatte der Vatikan mehrfach abgelehnt, weil er darin eine mögliche Verletzung des Kirchenrechts und der Lehre von der Kirche als einer Hierarchie sieht, in der die Bischöfe und der Papst die letzte Verantwortung haben. (KNA)