Gilt nur für den Staat, nicht für die Kurie

Vatikanstaat erlässt erstmals Datenschutzgesetz

Veröffentlicht am 10.05.2024 um 16:19 Uhr – Lesedauer: 

Vatikanstadt ‐ Europa ist für seinen Datenschutz bekannt – nun schließt sich die letzte Datenschutz-Lücke auf der Landkarte: Der Vatikanstaat regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in einer neuen Verordnung. Doch nicht alle Daten im Vatikan fallen unter die neuen Regeln.

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Der Vatikan hat erstmals in seiner Geschichte ein eigenes Datenschutzgesetz. Die Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt hat eine Allgemeine Datenschutzverordnung für den Kirchenstaat erlassen. Das jetzt veröffentlichte "Regolamento Generale sulla protezione dei Dati personali" trat bereits zum 30. April in Kraft und gilt für drei Jahre zur Probe. Die Datenschutzverordnung des Vatikans orientiert sich stark an der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie gilt nur für den Vatikanstaat und seine Einrichtungen auf dem Staatsgebiet und in exterritorialen Gebieten, nicht aber für den Heiligen Stuhl und die Kurie.

Durch die Datenschutzverordnung haben Personen, deren Daten durch Einrichtungen des Vatikanstaats verarbeitet werden, Rechte gegenüber den staatlichen Einrichtungen. Dazu gehören Rechte auf Auskunft über verarbeitete Daten, Korrektur, Löschung und Widerspruch gegen Datenverarbeitung. Da die Verordnung nicht für die Kurie gilt, haben betroffene Personen weiterhin keine Datenschutzrechte gegenüber Dikasterien, die ihre Daten verarbeiten.

Datenschutzaufsicht nimmt Beschwerden an

Über die Einhaltung der Datenschutzregelung wacht ein Datenschutzbeauftragter. Diese Funktion wird stets durch die Vorsitzenden des vatikanischen Staatsrats wahrgenommen. Der Datenschutzbeauftragte nimmt Beschwerden entgegen und prüft sie, kann anders als Datenschutzaufsichten im Geltungsbereich der DSGVO keine Sanktionen verhängen. Dies ist Aufgabe des Präsidenten des Governorats, also des Regierungschefs des Vatikanstaats, der verbindlich entscheidet, ob eine Datenschutzverletzung vorliegt. Gegen diese Entscheidungen kann nicht geklagt werden, sie sind endgültig. Vorsitzende des Staatsrats sind derzeit die italienischen Juristen Cesare Mirabelli und Vincenzo Buonomo, Regierungschef ist der spanische Kardinal Fernando Vérgez Alzaga. Buonomo leitet auch die Disziplinarkommission der Römischen Kurie.

Als Staat der Vatikanstadt wird das in der Stadt Rom gelegene souveräne Staatsgebiet bezeichnet. Staatsoberhaupt ist der Papst als Inhaber der höchsten legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt. Er delegiert jedoch die Regierungsgeschäfte an einen Kardinal, der seinen Sitz im vatikanischen Governatoratspalast hat. 2023 hat Papst Franziskus das Grundgesetz des Vatikanstaats reformiert. (fxn)