Vatikan entscheidet im Klosterstreit – Priorin darf Nonne bleiben
Im Streit um das Karmelitinnen-Kloster in Arlington hat der Vatikan die von den Nonnen monierten Maßnahmen von Ortsbischof Michael Olson weitgehend gebilligt. Lediglich die Entlassung der Priorin, Mutter Teresa Agnes Gerlach, wurde durch das Ordensdikasterium für nichtig erklärt, wie aus den durch das Bistum Fort Worth (Texas/USA) am Mittwoch veröffentlichten Dekreten hervorgeht. Die Vatikanbehörde lehnte die Beschwerden der Nonnen über die Ermittlungen des Bischofs in ihrem Kloster wegen angeblicher Verstöße der Priorin gegen ihr Keuschheitsgelübde ab. Auch die kanonische Verwarnung der neun Schwestern, mit denen ihnen bei weiterer Behinderung der Ermittlungen des Bischofs eine Strafe angedroht wurden, ist rechtmäßig. Olson hatte Mutter Teresa Agnes im April 2023 als Priorin als Vorsichtsmaßnahme beurlaubt; auch dieses Dekret wurde durch das Ordensdikasterium bestätigt.
Seit Monaten streiten Olson und das Kloster darüber, ob die Vorwürfe gegen die Priorin zutreffen und Olson seine Aufsichtsbefugnisse rechtmäßig ausgeübt hat. Der Streit wurde zeitweise auch vor einem staatlichen Gericht geführt. Laut den nun veröffentlichten Dokumenten haben die Nonnen mittlerweile ihre Klage zurückgezogen. Den Schwestern wurden im Laufe des Konflikts schismatische Akte vorgeworfen. Schon zuvor hatte der Vatikan dem Bischof in dem Konflikt den Rücken gestärkt.
Entlassung der Priorin aus dem Orden trotz Keuschheits-Verstoß nichtig
Der Vatikan hält den Verstoß von Mutter Teresa Agnes gegen ihr Keuschheitsgelübde mit einem Priester einer anderen Diözese für erwiesen. Die per Telefon und Internet begangenen Verstöße gegen das sechste Verbot seien aber nicht mit Zwang und Gewalt verbunden. Die Schwester habe auch nicht ihr Amt dadurch missbraucht, dass sie die nur ihr als Priorin zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel für die Verstöße verwendet hat. So hatte der Bischof in seinem Entlassungsdekret argumentiert. "Dieses Argument beweist aber nicht, dass die Zweckentfremdung ihres ausschließlichen Zugangs zu einem Mobiltelefon und zum Internetzugang einen Akt des Missbrauchs ihrer Autorität darstellte, um eine andere Person zur Vornahme von sexuellen Akten zu nötigen. Außerdem besaß Mutter Teresa Agnes keine echte oder auch nur vorgestellte Autorität über ihren mutmaßlichen Komplizen, einen erwachsenen Mann (und ordinierten Kleriker), die ihn der Autorität von Mutter Teresa Agnes als Priorin unterstellt hätte", heißt es in dem Dekret. Weiterhin stellt das Dikasterium fest, dass der Nonne nicht die im Recht vorgeschrieben Einspruchsfrist von 15 Tagen gewährt wurde. Damit ist das Dekret von vornherein nichtig.
Bischof Olson begrüßte die Entscheidung des Vatikans und betonte, dass er alle Entscheidungen zum Wohl des Klosters und Mutter Teresa Agnes getroffen habe, wie es das Kirchenrecht vorsieht. Im April hatte das Ordensdikasterium die Ernennung Olsons zum Päpstlichen Beauftragten für das Kloster zurückgenommen und die Leitung an die Karmelitinnen-Assoziation übertragen, zu der der Arlingtoner Karmel gehört. "Diese Ernennung durch das Dikasterium bietet Mutter Teresa Agnes die Möglichkeit, sich um Wiedergutmachung und Genesung zu bemühen, um als treues Mitglied des Karmelitinnenordens in Übereinstimmung mit ihren Ordensgelübden zu leben, jedoch ohne die Belastungen, die mit dem Amt der Priorin verbunden sind", so der Bischof in einer am Mittwoch veröffentlichten Erklärung. Durch die Leitung durch den Orden sei auch dafür gesorgt, dass die Schwestern des Klosters in ihrem religiösen Leben in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche gehört, richtig betreut und gefördert werden können.
Vom Vatikan eingesetzte Oberin hofft auf Umkehr und Erneuerung
Ebenfalls am Mittwoch veröffentlichte das Bistum eine Erklärung der vom Vatikan eingesetzten Oberin, Mutter Marie von der Inkarnation, der Vorsitzenden der Karmelitinnen-Assoziation Christ-König. Darin zeigte sie sich überzeugt, dass die Schwestern selbst die beste Quelle für die notwendige Umkehr seien, die es brauche, um den Frieden in der Gemeinschaft nach einem ereignisreichen Jahr wiederherzustellen.
Der Streit um das Kloster und seine Oberin schwelt seit Monaten. Die Oberin soll einen Verstoß gegen ihr Keuschheitsgelübde eingestanden haben. Daraufhin ließ der Bischof den Karmel durchsuchen, um Beweismittel sicherzustellen. Der Streit wurde Mitte Mai vergangenen Jahres bekannt, nachdem sich die Schwestern an die Öffentlichkeit gewandt hatten, um über eine Klage gegen die Durchsuchung und Beschlagnahmung in ihrem Kloster zu informieren.Im Juli wies das angerufene staatliche Gericht die Klage zurück, die Polizei stellte Ermittlungen aufgrund einer Anzeige des Bistums wegen angeblichem Drogenmissbrauch im Kloster ein. Olson hielt die Vorwürfe gegen die Oberin trotz der Proteste der Nonnen weiterhin aufrecht. Die Unbeschuhten Karmelitinnen sind ein Orden päpstlichen Rechts, unterstehen also grundsätzlich nicht dem Diözesanbischof. Da der Arlingtoner Karmel nicht Teil einer Ordens-Föderation ist, stehen dem Ortsbischof aber besondere Vollmachten in der Aufsicht zu. (fxn)
Dekrete des Ordensdikasteriums
Das für die Orden zuständige Dikasterium für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens ist dafür zuständig, über die Einsprüche (Rekurse) gegen die Dekrete des Bischofs zu entscheiden. Die Diözese Fort Worth hat vier Dekrete veröffentlicht:
- Dekret über die Ablehnung des Rekurses gegen die Untersuchung
- Dekret über die Ablehnung des Rekurses gegen die Beurlaubung
- Dekret über die Ablehnung des Rekurses gegen die Verwarnung der Gemeinschaft
- Dekret zur Aufhebung der Entlassung von Mutter Teresa Agnes
Gegen die Dekrete können Rechtsmittel eingelegt werden, dann entscheidet die Apostolische Signatur als oberstes Verwaltungsgericht der Kirche. Die Dekrete wurden am 30. April erlassen, die Frist für Rechtsmittel beträgt 60 Tage. Bischof Olson hat keine Rechtsmittel angekündigt, die Nonnen haben sich noch nicht dazu geäußert.