Staatliches Ermittlungsverfahren im März eingestellt

Vatikan stellt Missbrauchs-Ermittlungen gegen Kardinal ein

Veröffentlicht am 08.06.2024 um 10:46 Uhr – Lesedauer: 

Wellington ‐ Nach den staatlichen sind nun auch die kirchlichen Ermittlungen gegen Wellingtons früheren Erzbischof eingestellt worden. Ein Mann hatte geklagt, er sei als Kind sexuell missbraucht worden. Er selbst zeigt sich entsetzt.

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Der neuseeländische Kardinal John Dew (76) darf nach einer Vatikan-Untersuchung zu Vorwürfen sexuellen Missbrauchs wieder als Seelsorger arbeiten. "Da die kirchlichen Verfahren abgeschlossen sind und keine weiteren Maßnahmen vorgeschlagen werden, kann Kardinal John seine öffentlichen kirchlichen Aktivitäten wieder aufnehmen", zitiert der asiatische Pressedienst Ucanews (Freitag) aus einer Erklärung von Dews Nachfolger als Erzbischof von Wellington, Paul Martin. Im März hatte bereits die Staatsanwaltschaft auf eine Klage verzichtet; die polizeilichen Ermittlungen hätten nichts ergeben; die entsprechende Akte werde geschlossen.

Dew war vor rund einem Jahr beschuldigt worden, als Priester in den 1970er Jahren einen siebenjährigen Jungen in einem Waisenhaus sexuell missbraucht zu haben. "Ich habe sofort gesagt und sage jetzt wieder, dass es in meinen 48 Jahren als Priester nie Fälle von unangemessenem oder missbräuchlichem Verhalten gegeben hat", versicherte der Kardinal. Er kenne die betreffende Person nicht, die Anschuldigungen seien falsch. Die von dem angeblichen Opfer geschilderten Ereignisse hätten sich niemals so zutragen können. Zu diesem Ergebnis sei nun auch die Polizei gelangt.

Mutmaßliches Opfer zeigt sich entsetzt

Der namentlich bekannte Beschwerdeführer hatte dem neuseeländischen Nachrichtenportal Newshub gesagt, im Rahmen der Ermittlungen gegen Dew sei er nie vom Vatikan kontaktiert worden. Er sei sprachlos. "Wie kann eine Überprüfung möglich sein, wenn man nicht mit dem Beschwerdeführer spricht?"

Dew war von 2005 bis 2023 Erzbischof in Neuseelands Hauptstadt Wellington. 2015 nahm ihn Papst Franziskus ins Kardinalskollegium auf. (KNA)