Zeitung: Wohl keine Anklage gegen belgische Bischöfe wegen Vertuschung
Die belgische Bundesstaatsanwaltschaft wird Medienberichten zufolge keine Anklage gegen den aus dem Klerikerstand entlassenen Bischof Roger Vangheluwe und weitere Verantwortliche erheben. Gegenüber der Zeitung "De Standaard" (Montag) bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen in der "Operation Kelch" abgeschlossen seien und der Abschlussantrag dem zuständigen Ermittlungsrichter übergeben wurde. Zum Inhalt äußerte sich die Behörde nicht, unter Verweis auf Quellen berichtet "De Standaard" aber, dass kein mutmaßlicher Verantwortlicher angeklagt werden soll, teils aufgrund Mangels an Beweisen, teils aufgrund von Verjährung.
Im Rahmen der "Operation Kelch" ermittelt die Staatsanwaltschaft seit 2010 zu Vertuschung von Missbrauch in der Kirche. Dutzende Betroffene wurden befragt, es kam zu Durchsuchungen kirchlicher Einrichtungen und der Beschlagnahmung von Akten und Datenträgern. Insgesamt wurden 68 Verdächtige identifiziert. Auf Vangheluwes Geräten sei zwar Pornographie gefunden worden, aber keine Kinderpornographie. Neben Vangheluwe standen vor allem der 2019 verstorbene Brüsseler Erzbischof und Kardinal Godfried Danneels und dessen Nachfolger André-Joseph Léonard im Fokus der Ermittlungen. Léonard wurde bereits 2015 wegen Versäumnissen in einem Fall sexuellen Missbrauchs im Bistum Namur zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hat schon zweimal versucht, die Ermittlungen zu beenden und den Fall vor Gericht zu bringen. 2015 und 2020 forderten mehrere Betroffene weitere Ermittlungen. Im April hatte ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der 2023 nach der Ausstrahlung einer TV-Dokumentation über Missbrauch in der Kirche eingesetzt wurde, festgestellt, dass die Justiz bei der "Operation Kelch" versagt habe. Im Abschlussbericht wurde daher ein weiterer Untersuchungsausschuss gefordert, der die "Operation Kelch" untersuchen soll. (fxn)