Polizei unterbricht Gottesdienst – Pfarrer parkte Auto zu
So hatte sich Pfarrer Cheriyan Menacherry seine Festpredigt in der Dorfkirche von Bisingen-Thanheim (Zollernalbkreis) wohl nicht vorgestellt. Denn plötzlich tauchen in der beim Patronatsfest vollbesetzen Kirche zwei Polizeibeamte auf, nehmen den Pater beiseite – und bitten ihn, sein Auto umzuparken. Der Grund: Er hatte das Auto einer Anwohnerin zugeparkt, die am Sonntagmorgen dringend zur Arbeit musste.
Laut Polizei fuhr ein Gottesdienstbesucher, dem der Pfarrer die Schlüssel gab, dann das Auto des Pfarrers weg, und "nach zwei bis drei Minuten ging der Gottesdienst ungestört weiter", sagte Polizeisprecher Christian Wörner am Freitag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dennoch hat die Aktion vom 7. Juli für Verstimmungen gesorgt.
Erzbistum reagiert mit Kritik
Ein Gottesdienstbesucher postete ein Foto der Polizistin und des Polizisten im Altarraum, die "Südwest Presse" und die "Schwäbische Zeitung" berichteten. Und das Erzbistum Freiburg, zu dem Thanheim gehört, reagierte mit einer kritischen Stellungnahme: Die Unterbrechung des Gottesdienstes sei ein Verstoß gegen die im Grundgesetz verbürgte Religionsfreiheit. Dass die Beamten den Pfarrer während der Predigt unterbrachen, sei kein angemessenes Mittel zur Lösung der schwierigen Parksituation gewesen.
Inzwischen versuchen Polizei und Bistum einvernehmlich, die Gegensätze zu entschärfen. Anders als kolportiert droht dem Pfarrer auch keine Anzeige wegen Nötigung. "Für die Polizei ist der Fall erledigt", bestätigte der Polizeisprecher. Und er nimmt seine Beamten weiterhin in Schutz. "Es war eine missliche Lage, die Frau musste zur Arbeit. Wäre es besser gewesen, einen mehrere Hundert Euro teuren Abschleppwagen zu beauftragen? Wenn klar war, dass der Fahrzeughalter nur wenige Meter entfernt in der Kirche ist?" Die Bitte an den Pfarrer, das Auto wegzufahren, war laut Polizei deshalb das "mildeste Mittel zur Lösung einer misslichen Situation".
Inzwischen ist auch klar, dass die ganze Aufregung leicht hätte vermieden werden können, wenn die Anwohnerin selbst besser geparkt hätte. Denn das Auto der später zugeparkten Frau stand so ungünstig, dass Pfarrer Menacherry nicht zu seinem eigentlichen Parkplatz fahren konnte. (KNA)