Vier angebliche Ordensleute erschleichen sich Diakonenweihe
Vier Männer haben sich in der nigerianischen Diözese Lokoja mit gefälschten Dokumenten eine Diakonenweihe erschlichen. Das Bistum distanzierte sich von den Mitte Juli durch den Diözesanbischof gespendeten Weihen, nachdem bekannt wurde, dass der Orden, zu dem die Männer angeblich gehören, gar nicht existiert. "Sie waren zu keinem Zeitpunkt als Mitglieder unserer Diözese bekannt. Nach der Weihe sind sie zu ihrer Gemeinschaft gegangen. Wir haben mit keinem von ihnen etwas zu tun und wurden getäuscht", heißt es in der von der Agentur CISA veröffentlichten Mitteilung des Bistums. Gläubige hatten noch im Weihegottesdienst, aber erst nach der Weihehandlung bemerkt, dass einer der Kandidaten sich vorher schon als Priester ausgegeben und Messen vorgestanden hatte. Das Bistum werde jetzt "nach angemessenen kirchenrechtlichen Schritten suchen, um die unglückliche Situation anzugehen". Der Vorgang werde noch weiter untersucht. Für die Zukunft sollen Maßnahmen gefunden werden, damit sich solche Ereignisse nicht wiederholen.
Das Bistum erläuterte in seiner Stellungnahme, wie es zu der irrtümlichen Weihe kommen konnte. Gegenüber Bischof Martin Olorunmolu habe sich ein Mann unter dem Namen Stephen Obioma Nwaigwe als Generaloberer einer "Kongregation der Paraklet-Missionare" ausgegeben und um die Weihe der Kandidaten gebeten. Dabei habe der Mann gefälschte Dokumente vorgelegt, die die Errichtung der Gemeinschaft als Institut diözesanen Rechts in der Diözese Morogoro in Tansania im Jahr 2016 belegen sollten. Außerdem verwies er auf Niederlassungen und soziale Einrichtungen des angeblichen Ordens in anderen nigerianischen Bistümern. Später habe Nwaigwe die vom Kirchenrecht vorgeschriebenen Dokumente und Belege zu den vier Weihekandidaten vorgelegt. Diese Dokumente seien aber ebenfalls gefälscht gewesen.
Ordensgemeinschaften können in der Regel ihre Diakone und Priester nicht selbst weihen, da das Weihesakrament nur von Bischöfen gespendet werden kann. Noch ist unklar, ob die Weihen an die vier Männer gültig gespendet wurden und ob sie somit tatsächlich Diakone sind. Zur Überprüfung der Gültigkeit einer Weihe sieht das Kirchenrecht ein eigens geregeltes Weihenichtigkeitsverfahren vor. Ein derartiges Verfahren kann unter anderem der Ordinarius der Diözese, in der ein Kleriker geweiht wurde, beginnen. Zuständig für die Durchführung des Verfahrens ist ein dafür eingerichtetes Amt am Gericht der Römischen Rota, dem zweithöchsten Kirchengericht. Sobald ein derartiges Verfahren angestrengt wird, darf der betroffene Kleriker seine Weihe nicht mehr ausüben. Gründe, die Nichtigkeit einer Weihe festzustellen, sind unter anderem Mängel in der Form der Weihehandlung und in der Intention des Empfängers, tatsächlich eine Weihe empfangen zu wollen. Weihen sind auch ungültig, wenn der Weihebewerber ungetauft ist. (fxn)