Deutscher Prediger akzeptiert Strafbefehl wegen Volksverhetzung nicht
Das Verfahren gegen einen Prediger der Pforzheimer "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" geht weiter. Der Beschuldigte habe Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung eingelegt, teilte das Amtsgericht Pforzheim auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mit. Daher werde es eine öffentliche Hauptverhandlung geben. Ein Termin stehe noch nicht fest.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sollte der Beschuldigte 120 Tagessätze zu je 80 Euro zahlen, weil er Volksverhetzendes in Predigten äußerte, was auch auf mehreren Internetplattformen verbreitet wurde. Seit 2023 wird die religiöse Gruppierung, die nicht dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland angehört, vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet.
Ermittlungen gegen weitere Person
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittele zudem gegen ein weiteres Mitglied der Gruppierung wegen "Volksverhetzung in mehreren Fällen und Billigung von Straftaten", sagte Staatsanwalt Manuel Graulich am Dienstag auf Anfrage. Dazu seien im Januar 2024 Kirchenräume in Pforzheim und eine Privatwohnung in Leipzig durchsucht worden. Die Ermittlungen dauerten noch an.
In Predigten verschiedener Mitglieder der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" seien "mutmaßlich volksverhetzende Inhalte, insbesondere gegenüber Homosexuellen sowie auch gegenüber Juden" verbreitet worden, sagte Graulich. Zudem solle in einer Predigt auch eine Tötung des evangelischen Theologen Lothar Gassmann befürwortet worden sein.
Auf der Homepage der Gruppierung, die zur US-amerikanischen "Faithful Word Baptist Church" in Arizona gehört, ist aktuell eine Erklärung zu finden, in der es heißt: "Wir glauben, dass Homosexualität Sünde und eine Schande ist, die Gott mit der Todesstrafe ahndet." (epd)