"Ein Meilenstein"
Profitieren sollen vor allem rund 500.000 Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen. Statt der bisher drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben. Dazu wurde der Pflegebedürftigkeitsbegriff reformiert, der festlegt, wer welche Leistungen aus der Versicherung erhält.
Beiträge sollen steigen
Der Gesetzentwurf soll im August im Kabinett beraten werden und dann in den Bundestag gehen. Um die Reform zu finanzieren, sollen die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu zahlenden Beiträge zum 1. Januar 2017 wie geplant um 0,2 Prozentpunkte steigen. Dies bringt rund 2,4 Milliarden Euro in die Pflegekasse.
Durch die geplante Reform könnte nach einer Studie ein deutlicher Anteil von neuen Pflegefällen geringere Leistungen erhalten als derzeit. Die Politik hatte sich allerdings darauf festgelegt, dass kein Pflegebedürftiger, der heute Leistungen aus der Pflegeversicherung erhält, durch die Umstellung schlechter gestellt wird. Die große Mehrheit der Pflegebedürftigen soll mehr Leistungen erhalten.
Zum ersten Januar 2015 war bereits eine erste Stufe der Pflegereform in Kraft getreten. Damit war vor allem die häusliche Pflege gestärkt worden, etwa durch mehr Tages- und Kurzzeitpflege. Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden flexibilisiert und ausgeweitet.
Zudem wurde die Zahl der Betreuungskräfte in Pflegeheimen von 25.000 auf bis zu 45.000 erhöht. Zur Finanzierung wurden die Beitragssätze um 0,3 Prozentpunkte erhöht. 0,2 Prozentpunkte davon sollen für Leistungsverbesserungen verwendet werden. Die restlichen 0,1 Prozentpunkte oder 1,2 Milliarden Euro gehen in einen Vorsorgefonds, der künftige Leistungen für die wachsende Zahl der Pflegebedürftigen abfedern soll.
Die beiden geplanten Beitragserhöhungen sollen insgesamt rund fünf Milliarden Euro in die Kassen der Pflegeversicherung spülen. Dies reicht allerdings offenbar nicht aus. Für die Überleitung auf das neue System des zweiten Pflegestärkungsgesetzes veranschlagt Gröhe einmalig weitere 4,4 Milliarden Euro. Das Geld soll aus den Rücklagen der Pflegeversicherung kommen.
Medizinischer Dienst begrüßt den Entwurf
Die SPD-Gesundheitsexpertin Hilde Mattheis sprach von einem "Meilenstein für die Lebensqualität und Teilhabe pflegebedürftiger Menschen". Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff schaffe endlich Gerechtigkeit.
Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) begrüßte den Entwurf ausdrücklich. Von der Regelung profitierten besondere "Menschen mit gerontopsychiatrischen und kognitiven Einschränkungen, die einen deutlich besseren Zugang zu den Leistungen erhalten", so MDS-Geschäftsführer Peter Pick.
Auch Sozialverbände begrüßten die Reform grundsätzlich. Der Sozialverband VdK lobte die Besserstellung von Demenzkranken. Er kritisierte jedoch wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz, dass die Vertreter der Pflegebedürftigen im neuen Qualitätsausschuss kein Stimmrecht hätten. (KNA)