Landgericht zieht nach fünf Jahren Schlussstrich

Rechtsstreit gegen Bremer Pastor Latzel endet mit Geldauflage

Veröffentlicht am 28.08.2024 um 13:16 Uhr – Lesedauer: 

Bremen ‐ Vor fünf Jahren provozierte Pastor Olaf Latzel mit Aussagen zu Homosexualität eine Klage wegen Volksverhetzung. Nun zog das Landgericht Bremen einen Schlussstrich unter den Rechtsstreit – mit einer Geldauflage.

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Nach fünf Jahren ist der Rechtsstreit zu Ende: Das Landgericht Bremen hat das Berufungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen den evangelischen Pastor Olaf Latzel gegen eine Geldauflage eingestellt. Darauf verständigte sich das Gericht am Mittwoch mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Latzel hatte 2019 in einem Eheseminar Homosexualität als "Degenerationsformen von Gesellschaft" bezeichnet und muss nun 5.000 Euro an das "Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben" in Bremen zahlen.

In der Verhandlung hatte Latzel in einer Erklärung um Entschuldigung gebeten und schwere Fehler eingeräumt, die er aufrichtig bedaure. Er habe gegen das Gebot der Nächstenliebe verstoßen und Aussagen getroffen, die Menschen verletzt hätten. Die "sprachlichen Entgleisungen" hätten nicht passieren dürfen, sagte der Pastor der konservativen Sankt Martini-Gemeinde in der Bremer Innenstadt.

Entschuldigung authentisch

Das Gericht wertete die Entschuldigung Latzels als authentisch und folgte in seinem Beschluss dem Vorschlag der Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft, die eine Geldauflage von 5.000 Euro angeregt hatte. Die Richterin erklärte, zwar habe der Pastor das Recht auf Meinungsfreiheit und eine Bibelauslegung nach seinem Verständnis. Aber er dürfe nicht andere Menschen in ihrer Würde verletzen.

Das Landgericht berücksichtigte bei der Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung auch, dass es bei einem Urteil möglicherweise eine weitere Berufung gegeben hätte. Zudem lägen Latzels abwertende Äußerungen zur Homosexualität in dem auch auf YouTube veröffentlichten Eheseminar bereits fünf Jahre zurück.

Oberlandesgericht hob Freispruch auf

Es handelte sich bereits um die vierte Runde im juristischen Streit um den Vorwurf der Volksverhetzung. Latzel war zunächst vor dem Amtsgericht Bremen zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro verurteilt und dann vom Landgericht der Hansestadt freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht hob den Freispruch auf und verwies den Fall zurück an das Landgericht, wo eine andere Kammer den Fall an diesem Mittwoch neu verhandelte.

Latzel hatte 2019 in dem Eheseminar unter anderem von "Genderdreck" gesprochen, die "Homo-Lobby" als "teuflisch" bezeichnet und gesagt: "Überall laufen diese Verbrecher rum, von diesem Christopher-Street-Day." Später hatte sich der Pastor dafür entschuldigt. (KNA)